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Illegaler "Besuch" auf dem Heerener Wertstoffhof: Haft auf Bewährung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Ziemlich weit außerhalb der regulären Öffnungszeiten besuchte Robin M. (37, Name geändert) am 24. April zusammen mit einem Bekannten den Heerener Wertstoffhof der GWA. Die beiden überwanden einen Zaun. Robin M. ließ allerhand mitgehen - unter anderem Werkzeuge und elektronische Teile, die da herumlagen. Was erschwerend hinzu kam: M. soll in einer Bauchtasche ein Messer griffbereit gehabt haben - was aus dem Diebstahl einen "Diebstahl mit Waffen" macht. Was wiederum bedeutet: Eine deutlich höhere Strafe ist möglich. Oben drauf kommt in diesem Fall der Vorwurf des Hausfriedensbruchs.

Eigentlich war seinerzeit bloß ein Grillabend geplant. Aber der Weg zum Fleischeinkauf führte am GWA-Gelände vorbei. Erst dort will Robin M. auch das Messer gefunden und eingesteckt haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt das für unwahrscheinlich: Es gibt in der Akte ein Foto von dem Messer, das darauf nicht den Anschein erwecke, weggeworfen worden zu sein. Dass es mit seiner 10-Zentimeter-Klinge "brandgefährlich" sei, stand für den Juristen jedenfalls außer Frage.

Auch die Richterin hielt nichts von der Version vom "gefundenen" Messer. Denn dieses Messer habe sich damals nicht zusammen mit den übrigen GWA-Beutestücken in einem Jutebeutel des Angeklagten befunden, sondern eben in seiner Bauchtasche. Sie verurteilte den vielfach vorbestraften M. zu zehn Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Er soll außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ohne "Lappen" im BMW: Richter verhängt Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Widersprüchlicher geht's wohl nicht: Zwei Frauen sagen, sie hätten einen Mann auf der Bergkamener Präsidentenstraße hinterm Steuer eines BMW gesehen. Dieser Mann sagt: Unsinn - nicht er sei gefahren, sondern seine Frau. Die Frau bestätigt das. Das eigentlich Problematische an der Sache: Der Mann hat keinen Führerschein.

Deshalb war er jetzt vor dem Kamener Amtsgericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Abgespielt hatte sich alles am Abend des 25. Februar, kurz vor 21 Uhr. Die beiden Frauen - zwei Freundinnen, die sich an einem Kiosk Tabak holen wollten - berichteten, Nachbarssohn Amir T. (Name geändert) habe mächtig Gas gegeben und sei aus einer Einfahrt geschossen. Später sei er ausgestiegen, habe mit ihnen geschimpft und einen Schlag angedeutet - mutmaßlich aus Angst, weil er fürchten musste, dass die Frauen seine "Schwarzfahrt" der Polizei melden. Denn eine von ihnen soll gerufen haben: "Achtung, der fährt wieder ohne Führerschein!" Und tatsächlich kam es zur Anzeige bei der Polizei.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hat sich der Tatvorwurf in der Verhandlung bestätigt: Sie glaube den beiden Freundinnen. Als Konsequenz beantragte sie eine Geldstrafe. Amir T.s Verteidigerin wollte einen Freispruch: Die Aussagen der Beteiligten ließen sich nicht in Einklang bringen. Eine der Frauen habe starke Belastungstendenzen gegenüber ihrem Mandanten gezeigt - Juristendeutsch für: Sie wollte ihn reinreiten.

Der Richter folgte der Anklagevertreterin: "Sie sind gefahren" - 30 Tagessätze à 30 Euro Geldstrafe sollen die Folge sein. Was die Freundinnen erzählt hätten, sei stimmig gewesen - Aussagen zugunsten Amir T.s dagegen seien eher vage und nicht recht glaubhaft ausgefallen. So hatte seine Frau beim Prozesstermin von einem anderen Auto gesprochen als damals bei der Polizei. Und dann war da noch ein Mann, der an jenem Abend den Onkel von Amir T. besucht hatte, für eine Zigarette draußen vorm Haus stand und trotzdem kaum Details nennen konnte.
T. hat die Möglichkeit, vor dem Landgericht Berufung gegen das Kamener Urteil einzulegen.

Aus dem Ruhrpott-Amtsgericht: "Was haben Sie gemacht?" - "Kohle."

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Es war ein Vormittag der Muster-Angeklagten: zwei freundliche Zeitgenossen, die am Ende die Entscheidungen des Richters bereitwillig annahmen. Und zwischendurch ein als Zeuge geladener Bergkamener Rentner, der auf die Frage des Vorsitzenden, was er denn früher gemacht habe, mit einem einzigen Wort antwortete: "Kohle." Wie's halt so zugeht in einem Amtsgericht am Rande des Ruhrgebiets. Es ging um Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein.

Die Unfallflucht soll sich am Nachmittag des 1. Juni auf der Oberadener Sugambrerstraße zugetragen haben. Der Angeklagte - so die Akte - habe beim Zurücksetzen aus einer Parkbucht an der Sparkasse einen anderen Wagen gerammt. Er sagt, er habe keine Gelegenheit gehabt, einen möglichen Schaden zu regulieren, weil der andere Fahrer plötzlich weg gewesen sei; dieser andere Fahrer sagt, er habe nach dem Unfall einige Meter entfernt seinen Wagen abgestellt, sei ausgestiegen und habe gewunken - aber der Unfallverursacher sei nach Geraderücken seines verrutschten Fahrradträgers weitergefahren. Der Bergbau-Rentner gab dann noch eine Schilderung, die mit keiner der beiden Versionen hundertprozentig zusammenpasste. Ende vom Ganzen: Der Ausparker zahlt 1.200 Euro Buße an ein Kinderheim - dann wird die Akte zugeklappt. Der Mann fand das gut und versprach, flott zu zahlen.

Die führerscheinlose Autofahrt wiederum geschah am 15. Mai in Kamen auf der Unnaer Straße. Für den Angeklagten - einen 50-Jährigen aus Unna - war es nicht das erste Mal. Dabei ist er von Beruf Kraftfahrer. Wenn der "Lappen" aber erst mal weg ist und der Betroffene aufs neue hinterm Steuer erwischt wird, werden die Hürden vor dem Wieder-fahren-Dürfen höher. Der Unnaer lässt sich derzeit "verkehrstherapeutisch behandeln", wie sein Anwalt erklärte, und auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorbereiten. "Ich stehe zu meinen Fehlern." Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro. Er akzeptierte.

(K)ein Fall von Strafvereitelung: Unfreiwillige Spende ans Kinderhospiz

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Eine Anklage wegen Strafvereitelung hatte sich die Kamenerin Nicole H. (Name geändert) eingehandelt. Ihr Pech: Sie hatte als Beifahrerin in einem Mercedes Sprinter gesessen, als dessen Fahrer einen - kleinen - Unfall baute. Der Polizei sagte Nicole H. später, nein, es habe auf der Tour keinen Unfall gegeben. Der Fahrer hat mittlerweile einen Strafbefehl wegen Unfallflucht bekommen; diese Strafe ist auch schon rechtskräftig. Und nun saß eben Nicole H. im Amtsgericht auf der Anklagebank, weil ihre Aussage bei der Polizei geeignet war, die Unfallflucht zu vertuschen.

Was den Unfall angeht: Der Fahrer hatte in einer Kurve eine Leitplanke gerammt. Nicole H. versichert glaubhaft: Das habe sie nicht mitbekommen - sondern nur, dass der Sprinter sich wegen Überfahrens der Bordsteinkante im Kurvenbereich heftig nach oben bewegt habe und danach wieder auf die Fahrbahn geschlagen sei.

Fazit: Die Angaben gegenüber der Polizei hätten vielleicht differenzierter sein können. Andererseits war es der jungen Frau nicht zu widerlegen, als sie beteuerte, nicht wissentlich die Strafverfolgung eines Unfallflüchtigen sabotiert zu haben.

Eine Verurteilung blieb ihr erspart: Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld fürs erste eingestellt. Endgültig geht der Fall zu den Akten, wenn Nicole H. eine Geldbuße von 300 Euro bezahlt hat - nicht an den Staat, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung. "Ich such' was Schönes aus", verkündete die Richterin, blätterte kurz in ihren Unterlagen - und bestimmte als Empfänger des Geldes den Deutschen Kinderhospizverein.
Sind die 300 Euro binnen sechs Monaten überwiesen, bleibt Nicole H.s Vorstrafenregister leer - und sie kann unbeschwert die geplante Umschulung zur Pflegeassistentin sowie ihre Führerscheinausbildung starten.

Fahrrad-Tag im Amtsgericht: Geldstrafe und "Sozialstunden" bei Mama und Papa

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amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. So ganz scheint die Verkehrswende auch an den Strafgerichten nicht vorbei zu gehen. Jedenfalls wurde diesen Mittwoch am Amtsgericht über zwei Fälle verhandelt, die mit Fahrrädern zu tun haben - unter anderem mit zwei geklauten.

Die beiden E-Bikes waren in der Nacht zum 8. Mai in Bergkamen von einer Terrasse verschwunden. Angeklagt war nun der 20-jährige Kevin H. (Namen geändert) wegen Diebstahls. Allerdings zeigte sich in der Verhandlung, dass er die Räder wohl gar nicht gestohlen hatte. Vielmehr wurden sie ihm im Laufe jener Nacht von einem Bekannten angeboten. H. griff zu: Ein Rad kaufte er für 460 Euro. Der Neuwert: rund das Sechsfache. Aber dann gefiel es ihm angeblich nicht mehr; per Ebay-Kleinanzeigen suchte er seinerseits einen Abnehmer. Er fand einen: Udo P. aus Bottrop zahlte an Kevin H. 550 Euro. Weil Udo P. eim vorsichtiger Mensch ist, ließ er sich einen Kaufvertrag ausstellen. Aber er war das Rad trotzdem bald wieder los. Die Polizei nahm es mit - denn an gestohlenen Sachen lässt sich kein rechtmäßiges Eigentum erwerben. Das Urteil für Kevin H.: eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro wegen Hehlerei. Auch die bei Udo P. kassierten 550 Euro muss er an die Justiz zahlen, die das Geld dann an P. weiterreichen wird.

Fahrrad-Fall Nummer zwei hatte mit viel Alkohol zu tun. In Kamen auf der Dortmunder Allee war am sehr frühen Morgen des 16. Juni Alexander M. unterwegs. Der 19-Jährige fiel einer Polizeistreife auf: Er fuhr "sehr ausgeprägte Schlangenlinien", ist in der Akte vermerkt. Kein Wunder: Eine Blutprobe ergab 1,71 Promille - selbst für nicht-motorisiertes Radeln ein bisschen zu viel. Er trinke selten Alkohol, sagte Alexander M. dem Richter. "An dem Abend habe ich mich überschätzt." Nach Jugendrecht hätte M. zu Sozialstunden verdonnert werden können. Aber weil er doch recht reif wirkte, entschied sich der Richter, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden: 200 Euro Buße an die Kreisverkehrswacht Unna, danach Verfahrenseinstellung. M. wohnt noch bei seinen Eltern. Die saßen guter Dinge als Zuschauer im Gerichtssaal und ließen erkennen, die Geldbuße für den Sohn schon ganz okay zu finden. Vermutlich leihen sie Alexander das Geld. "Dann werden die Sozialstunden zu Hause abgearbeitet", mutmaßte der Richter. Kommentar von Vater M.: "Find' ich gut!"