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Corona-Infektionen: Neuer Erlass regelt Umgang mit Großveranstaltungen in NRW

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

stadiondoKWGeisterspiele: Das Coroan-Virus hat nun auch die Bundesliga erreicht und auch das Revier-Derby zwischen dem BVB und Schalke ist betroffen.

Örtliche Behörden sollen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich absagen

Düsseldorf. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert.

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen.

Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen. Alternativ können sie beispielsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung prüfen.

„Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf wir verzichten können. Ich bin der Meinung, dass zum Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar sind. Das würde unser gesellschaftliches Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt, weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv wären.“

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.

Faktoren, die Übertragungen des sogenannten SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine

- eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.);
- eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.);
- eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).


Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen. (Quelle: land.nrw)

Hellmig-Krankenhaus Kamen: Reduzierung der Besuchszeiten in den Krankenhäusern des Klinikums Westfalen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

klinikum19KWKamen. Um der weiteren Ausbreitung des neuen Coronavirus entgegen zu treten und uneingeschränkt alle Patienten kompetent medizinisch versorgen zu können, sieht sich das Klinikum Westfalen gezwungen, Besucherströme in seinen Krankenhäusern zu reduzieren. "Dazu begrenzen wir ab sofort Besuchszeiten in den Krankenhäusern des Klinikums Westfalen täglich auf die Zeit von 15 bis 17 Uhr. Darüber hinaus bitten wir Patienten und Besucher um Verständnis dafür, dass wir nur einen Besucher je Patient zulassen wollen. Ausnahmen aus besonderen Anlässen sind mit den Stationsleitungen abzustimmen."

Gerade im Krankenhaus ist die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung durch enge persönliche Kontakte besonders hoch. Dies betrifft Patienten, Angehörige und Besucher, aber auch das Krankenhauspersonal. Das bedeutet: "Wir beschränken Patientenbesuche zum Schutz der Besucher selbst, zum Schutz unserer Patienten und unserer Mitarbeiter."

Masern-Impfpflicht, zentrale Notdienstnummer und Co. - Neue Angebote zum Gesundheitsschutz im ersten Quartal

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

VZ18KWKamen. Impfpflicht gegen Masern, weitere Krebs-Früherkennung für Frauen und bundesweiter Notdienst-Service – im ersten Quartal dieses Jahres wurde der Gesundheitsschutz für Patienten mit wichtigen Neuregelungen erweitert. Die Änderungen sollten alle Patientinnen und Patienten zum Wohle und Erhalt ihrer Gesundheit kennen und nutzen“, empfiehlt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Sie erklärt die wichtigen Details bei den Neuregelungen für mehr Gesundheitsschutz:

Impfpflicht gegen Masern: Die ansteckende Kinderkrankheit verläuftnicht immer so harmlos, wie viele Eltern glauben. Geschützt vor Risiken und Spätfolgen – etwa einer Gehirnentzündung – sind nur diejenigen, die im frühen Kindesalter gegen Masern geimpft wurden. Um flächendeckend für einen bundesweiten Schutz zu sorgen, gilt seit 1. März eine generelle Impfpflicht. Demnach dürfen nur noch gegen Masern geimpfte Kinder in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden. Eltern müssen hierfür einen entsprechenden Impfnachweis erbringen. Die Impfung erfolgt in zwei Schritten. Der erste Pieks wird verabreicht im Alter von 11 bis 14 Monaten, der zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten. Nicht geimpfte Kinder dürfen nicht in Kitas aufgenommen werden. Für Kinder, die bereits in Kitas betreut werden oder bereits eingeschult sind, muss der Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 vorgelegt werden. Die neue Regelung gilt auch für das Fachpersonal von Betreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Mehr Krebsfrüherkennung für Frauen: Seit Anfang des Jahres laden die Krankenkassen Frauen zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre zu einer Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ein. Vor der Untersuchung werden sie über Nutzen und Risiken der – altersabhängigen – Angebote des Früherkennungsprogramms informiert. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können dennoch wie bisher einmal jährlich den Pap-Test – den Abstrich vom Gebärmutterhals und die Untersuchung des Zellenmaterials – in Anspruch nehmen. Frauen ab 35 Jahren wird nun alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus Pap- und HPV-Test angeboten, bei dem der Gebärmutterhals auf humane Papillomviren und auf Zellveränderungen untersucht wird. Generell gilt: Gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können weiterhin auch unabhängig von Schreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus einmal im Jahr in Anspruch genommen werden.

Bundesweite Notdienstnummer und Terminvermittlung: Rund um die Uhr und bundesweit können Patienten seit Anfang des Jahres die Rufnummer 116 117 wählen, um in Akutfällen außerhalb regulärer Arzt-Sprechzeiten schnell Hilfe in Arztpraxen, Notfallambulanzen oder in Krankenhäusern zu finden. Zur Behandlung von Beschwerden können sie sich per Telefon auch einen Termin bei Ärzten oder Psychotherapeuten vermitteln lassen. Der Terminservice ist auch online nutzbar. Die Wartezeit auf einen Termin darf hierbei vier Wochen nicht überschreiten. Bei Psychotherapeuten beträgt die Wartedauer auf einen Termin zwei Wochen und bei Vertragsärzten einer Krankenkasse höchstens eine Woche. Patienten können sich jedoch den behandelnden Arzt nicht aussuchen. Die Praxis muss in zumutbarer Entfernung liegen. Für den Zugang zum zentralen Terminservice benötigen Patienten einen zwölfstelligen Vermittlungscode von ihrem Hausarzt. Durch den Code wird belegt, dass ein dringender Termin bei einem Facharzt benötigt wird. Ohne diesen Nachweis hilft der Terminservice nur in bestimmten Fällen – etwa bei der Suche nach einem Haus-, Augen-, Frauen- oder Kinderarzt und bei der Vermittlung von psychotherapeutischen Sprechstunden. Den Vermittlungscode finden Patienten auf dem Überweisungsformular des Arztes. Er kann aber auch im Internet unter www.eterminservice.de angefordert werden.

Weitere Änderungen kommen: Bei Grippeschutzimpfungen in Apotheken und digitale Verordnungen auf „eRezept“ fehlen noch die Durchführungsbestimmungen. Einen erhöhten Festzuschuss beim Zahnersatz gibt es für Patienten ab Oktober: Tipp der Verbraucherzentrale: Wenn’s akut nicht zwickt und zwackt, mit teuren Kronen und Implantaten bis Oktober warten.

 

Infos und eine Beratung zu den Ansprüchen von Patienten gibt es in 20 örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt online: www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung.

[Update] Coronavirus: Drei weitere Personen infiziert

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

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[Update] Coronavirus: Der Kreis Unna informiert

Kreis Unna
. Drei weitere Personen aus dem Kreis Unna sind mit dem Coronavirus infiziert. Die positiven Testergebnisse gingen am Samstag, 7. März beim Kreis-Gesundheitsamt ein. Damit steigt die Gesamtzahl der betätigten Corona-Fälle im Kreis Unna auf insgesamt vier (Stand: 7.3.2020, 18.45 Uhr). 
 
Die drei neu infizierten Personen wohnen in Bergkamen. Die Kreis-Gesundheitsbehörde ermittelt derzeit alle Kontaktpersonen, die umfassend informiert werden und weitere Verhaltenshinweise bekommen. 
 
Es handelt sich bei den neu Infizierten unter anderem um eine Person aus der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Förderschule des Kreises Unna, in Bergkamen. Diese bleibt zunächst am Montag und Dienstag, 9. und 10. März geschlossen. Das hatte das Kreis-Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schulleitung bereits am Freitag entschieden, als klar war, dass es Kontakte zu einer infizierten Person außerhalb des Kreises Unna gab.
 
Eine Person aus einer Bergkamener Kita ist ebenfalls positiv getestet. Daher hat die Kreis-Gesundheitsbehörde entschieden, die Kita zunächst am Montag, 9. März zu schließen, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden. PK | PKU

[Update] Coronavirus: Der Kreis Unna informiert

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Kreis Unna. Der Kreis Unna informiert laufend über aktuelle Entwicklungen zum Thema Coronavirus auf der Internetseite www.kreis-unna.de. Am heutigen Freitag gab es erneut zwei Updates.  Neu ist außerdem, dass auf der Seite jetzt eine Sammlung mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden ist. PK | PKU

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Termine finden wieder statt

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Kreis Unna. Aufgrund der aktuellen Auslastung der Mitarbeiter im Gesundheitsamt gelten in der nächsten Woche besondere Zeiten für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Im Gesundheitsamt in Unna an der Platanenallee 16 findet eine Belehrung am Mittwoch, 11. März statt. Teilnehmer können sich ab 12.30 Uhr anmelden. Die Belehrung startet um 14 Uhr.

Im Kreishaus in Lünen an der Viktoriastraße 5 findet der nächste Termin am Dienstag, 10. März statt. Anmeldungen werden ab 8.30 Uhr angenommen. Die Belehrung für die Teilnehmer startet um 9 Uhr. PK | PKU

Pflege- und Wohnberatung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

severinshausKWKostenfrei und neutral

Kreis Unna. Mit Eintritt eines Pflegefalles stehen Betroffene und Angehörige vor vielen Fragen. Hilfe gibt es vor Ort in den Sprechstunden der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna.

Holzwickede
In Holzwickede findet die nächste Sprechstunde der Pflege- und Wohnberatung am Montag, 9. März von 14 bis 16 Uhr statt. Die Pflegeberaterin Andrea Schulte ist in der Bahnhofstraße 11 für zu erreichen. Während der Sprechstunde ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter Tel. 0 23 01 / 185 40 32 möglich.

Bönen
In Bönen findet die nächste Sprechstunde der Pflege- und Wohnberatung am Dienstag, 10. März von 10 bis 12 Uhr statt. Die Beraterin Heike Kruse ist im Bahnhofsgebäude, Am Bahnhof 2 zu erreichen. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist während der Sprechzeit unter Tel. 0 23 83 / 933 133 möglich.

Bergkamen
In Bergkamen-Rünthe findet die nächste Sprechstunde der Pflege- und Wohnberatung am Donnerstag, 12. März von 10 bis 12 Uhr statt. Die Pflegeberaterin Andrea Schulte ist im Haus der Mitte in Rünthe, Kanalstraße 7 zu erreichen. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist während der Sprechzeit unter Tel. 0 23 89 / 781 957 möglich.

Bei der kostenlosen und anbieterunabhängigen Beratung geht es um Fragen rund um das Thema Pflege, wie zum Beispiel zu den Leistungen der Pflegeversicherung oder der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Ebenfalls parat haben die Berater Adressen und Informationen über ortsnahe Angebote oder zur Finanzierung von Hilfsangeboten. Ebenfalls gibt es Informationen über Entlastungsangebote für Menschen, die einen an Demenz erkrankten Angehörigen pflegen.

Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, später noch Fragen hat oder einen Hausbesuch vereinbaren möchte, erreicht die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen unter Tel. 0 23 07 / 28 99 060 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei).

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Pflege- und Wohnberatung). PK | PKU

Klinikum Westfalen sagt öffentliche Veranstaltungen ab

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit

klinikum19KWDortmund / Kamen / Lünen. Das Klinikum Westfalen sagt als Beitrag zur Begrenzung der Verbreitung des Coronavirus öffentliche Veranstaltungen ab. Aktuell gibt es in den vier Krankenhäusern des Klinikums Westfalen keinen gemeldeten Corona-Fall. Trotzdem möchte das Unternehmen aus Gründen der Vorsicht und der Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern bis auf weiteres auf öffentliche Veranstaltungen in seinen Häusern verzichten. Damit sollen vermeidbare Anlässe zur Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich gehalten werden. Die Absage betrifft insbesondere Patienten-Informationsveranstaltungen in den Häusern Knappschaftskrankenhaus Dortmund, Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund, Hellmig-Krankenhaus Kamen und Klinik am Park Lünen. Betroffen ist auch ein geplanter Ernährungsaktionstag in Kamen am 7. März. Die Absage betrifft zunächst alle Veranstaltungen bis zum 31. März. Über später geplante Veranstaltungen soll rechtzeitig im Vorfeld entschieden werden. Das ambulante und stationäre medizinische Leistungsangebot der vier Häuser des Klinikums Westfalen inklusive aller Sprechstunden ist von diesem Schritt nicht betroffen und wird in keiner Weise eingeschränkt.