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Im Suff Polizisten attackiert: Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Patrick M. (25, Name geändert) studiert Jura, er arbeitet auf 450-Euro-Basis im Securitybereich. Er ist zwei Mal gegenüber der Polizei ausgerastet - und zwar so richtig. In beiden Fällen hatte er mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht ging es außerdem um einen Zwischenfall nach einem Kneipenbesuch: Durch M.s Schuld erlitt ein Gast schwere Gesichtsverletzungen.

Gleich fünf Polizistinnen und Polizisten waren für Zeugenaussagen zum Verhandlungstermin gekommen. Zum einen ging es um einen Einsatz an der Bergkamener Bambergstraße. Dort wohnte M.s Exfreundin. M. fiel erst durch Pöbeleien auf, dann griff er die Beamten an. Drei Monate später geschah etwas Ähnliches nach einem Autounfall, in den M. verwickelt war. Eine Polizistin nannte M.s Verhalten "erschreckend". Selbst zu dritt sei es bei dem Bergkamener Einsatz kaum möglich gewesen, ihn zu bändigen: M. habe getreten und Kopfstöße verteilt. Später auf der Wache hätten sich sieben Beamte mit ihm abmühen müssen. Ähnliche Attacken gab es beim Einsatz wegen des Unfalls. Patrick M. sagt heute: Er schäme sich; sein Verhalten sei "unter aller Sau" gewesen. In seiner Familie gibt es Polizisten, und er selbst hat bei der Bundeswehr gedient.

Fast schon harmlos mutet im Vergleich die Sache mit dem Kneipenbesuch an. Ihre Folgen sind aber am weitreichendsten. Schauplatz war das "82 West". M. soll seinem Widersacher einen Stoß versetzt haben. Der Mann stürzte, blutete Stunden später im Schlaf aus dem Ohr. Eine Operation war nötig. Der Patient bekam Schrauben in den Kiefer. Noch heute knacke es, wenn er den Mund weit aufmache. Manchmal habe er auch ein Pfeifen im Ohr, erzählte er vor Gericht. Dass es zu der Verletzung kam, beruhte wohl auf einem Missverständnis. Patrick M. hatte eine Bewegung des Mannes so gewertet, als wolle der einen anderen Gast angreifen. Tatsächlich ging es aber wohl bloß darum, eine Jacke anzureichen.

Reumütig bekannte Patrick M., er habe mit den schwarzen drei Monaten - all das geschah zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 - seine Zukunft riskiert. Entschuldigungen an die beteiligten Polizisten wurden von denen zur Kenntnis genommen - mehr aber auch nicht: M.s Worte seien nichts wert ohne eine Änderung seines Verhaltens, fand ein Beamter.

Genau solch eine Veränderung soll es aber geben. Patrick M. hat sich einer Selbsthilfegruppe von Alkoholikern angeschlossen und ist in Kontakt getreten mit der LWL-Klinik in Dortmund für eine Therapie. Verurteilt wurde er vom Richter für fahrlässigen Vollrausch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bei verminderter Schuldfähigkeit und fahrlässige Körperverletzung: Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro soll M. zahlen. Die 30 Euro Tagessatzhöhe richten sich nach seinem Einkommen. Die Zahl von 120 Tagessätzen richtet sich nach der Höhe der Schuld. M.s Strafe - wenn sie denn rechtskräftig wird - landet in seinem Führungszeugnis. 90 Tagessätze sind die Grenze für einen Eintrag.

Geldbuße fürs Kinderheim: Angeklagter findet's "super"

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amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. "Super!" - tatsächlich: Mit diesem Wort kommentierte der Angeklagte in einem Prozess um Unfallflucht die gegen ihn verhängte Geldbuße. Und das war nicht ironisch gemeint. Denn die 500 Euro kriegt nicht die Landeskasse, sondern eine gemeinnützige Einrichtung, genauer: ein Kinderheim. Er sei in einem solchen Heim groß geworden, erzählte der Mann. Drum wisse er, dass das Geld da gut angelegt sei.

In dem Prozess am Amtsgericht ging es um einen Vorfall am 21. August vorigen Jahres an der Hammer Straße in der Nähe des Stadtparks. Der Wagen von Franz T. (38, Name geändert) stieß laut Staatsanwaltschaft beim Rangieren auf einem Parkplatz gegen ein anderes Auto. Es entstand ein Schaden von knapp 800 Euro. Franz T. sagt: Er habe von dem Unfall nichts mitgekriegt; mehr noch: Er sei "felsenfest überzeugt, dass ich es nicht war". Am gegnerischen Fahrzeug war eine ordentliche Delle zu sehen - an dem Auto von Franz T. fast nichts.

Eigentlich sollte im Prozess ein Sachverständiger aussagen. Aber der hatte den Termin verbummelt. Sein Gutachten ist im wesentlichen aber bekannt. Es legt nahe, dass Franz T. die Erschütterung wohl gespürt haben müsste. Aber egal: Die Zahlung der Buße ans Kinderheim samt anschließender Verfahrenseinstellung gefiel am Ende allen Beteiligten. T. zahlt nun 300 Euro weniger als in einem ursprünglichen Strafbefehl festgelegt, vor allem aber hat er die Sache nun nach gut einem Jahr vom Tisch. Dasselbe gilt für den Richter. Und der Gutachter muss nicht für die Kosten eines weiteren Verhandlungstermins aufkommen - den er durch sein

Fernbleiben im ersten Anlauf ja verschuldet hätte. Etwas unbefriedigend mag es vielleicht für die Zeugen gewesen sein. Sie hatten die Fahrt zum Gericht auf sich genommen, ohne gehört zu werden. Wenigstens gibt es auch in einem solchen Fall eine Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Hundebiss im Bus: Video zeigt Rücksichtslosigkeit

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amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Die Videoaufnahme aus dem VKU-Bus der Linie R81 zeigt ein großes Maß an Rücksichtslosigkeit. Ein Mann lässt seinen Hund mitten im Gang liegen; es kümmert ihn nicht, dass drei Jungs über die Leine klettern müssen, um zu freien Sitzen zu gelangen. Beim dritten Jungen schnappt der Hund zu. Und erst danach legt der Besitzer seinem Tier einen Maulkorb an. Denn es muss ihm wohl klar geworden sein: Jetzt gibt es Ärger.

Passiert ist das Ganze am Abend des 28. März dieses Jahres auf dem Weg durch Bergkamen-Weddinghofen. Der Hundehalter sollte sich jetzt vor dem Amtsgericht Kamen dafür verantworten. Und noch um einen zweiten Vorfall sollte es gehen, Schauplatz: der Kamener Markt. Da erwischte der Hund des Mannes laut Anklage eine Frau, die ein Stück Pizza in der Hand hatte.

Alle Beteiligten waren zum Gerichtstermin gekommen - mit Ausnahme des Angeklagten. Der gebissene Junge, 14 Jahre alt, musste wegen seiner Ladung als Zeuge eine Klassenfahrt sausen lassen. Das tue ihm leid, erklärte der Richter. Hätte er von der Fahrt gewusst, hätte er er einen anderen Tag gewählt. Erfreulich: Der Junge erklärte, der Biss habe keine bleibenden Schäden hinterlassen.

Weil der Hundebesitzer fehlte, wird es einen neuen Termin geben müssen. Der Richter könnte den Angeklagten dann von der Polizei vorführen lassen. Schon im Januar hatte der Mann - ehemals in Kamen ansässig, inzwischen nach Bergkamen verzogen - einen Gerichtstermin in einer anderen Sache ignoriert. Auch da ging es um den Hund. Ein Strafbefehl wurde erlassen - und ein ungewöhnlicher Schritt gegangen: Der Richter ordnete die Einziehung des Hundes an. Diese Entscheidung wurde auch rechtskräftig.

Aber vollstreckt hat die Staatsanwaltschaft sie noch nicht. Es handelt sich um eine Hunderasse, die in manchen Bundesländern als gefährlich eingestuft wird. Die Stadt Bergkamen hat dem Mann inzwischen die Haltung so genannter Kampfhunde untersagt.

Archiv: Wieder mal zugeschnappt: Richter ordnet Einziehung eines Hundes an

"Geglaubt, ich hätte einen Freund": Rentner vermisst 18.100 Euro

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Nach gut einer Stunde Verhandlung war im Sitzungssaal des Kamener Amtsgerichts so gut wie gar nichts klar. "Ich versteh' nicht, was da gelaufen ist", sagte der Richter - und es ging wohl allen Verfahrensbeteiligten so. Fest steht: Ein 79-Jähriger fühlt sich um 18.100 Euro betrogen. Den Angeklagten (51) hatte er, wie er sagte, für seinen Freund gehalten.

Rentner Heinz D. und Lagerarbeiter Murat M. (Namen geändert) hatten sich über gemeinsame Bekannte kennen gelernt. Die beiden verstanden sich prima. Die 18.100 Euro gab D. dem jüngeren Mann laut Anklage für den Ankauf von Goldschmuck. Der sollte weiterverkauft werden, inklusive Gewinnbeteiligung für Heinz D.

Bloß: Das Geld ist weg. Und der angeklagte Murat M. präsentierte dem Gericht wortreich eine verworrene Geschichte, die erst einmal nichts mit Goldgeschäften zu tun hat. Er habe sich mit seiner Frau überworfen, sei ausgezogen, habe dabei sein Erspartes mitgenommen. Ein Konto besaß er nicht. Um trotzdem seiner Familie Geld zukommen zu lassen, habe er seinen neuen Freund Heinz D. gebeten, das per Überweisung für ihn zu erledigen. Heinz D. schickte also auf Veranlassung Murat M.s Geld durch die Gegend. Und zwar Geld, das M. vorher von Heinz D. selbst bekommen hatte - aber auch Geld, das Murat M. bei seinem Auszug von zuhause mitgenommen haben könnte.

Alles nachvollziehbar? Eher nicht. Dem Richter erschien schleierhaft, warum Heinz D. überhaupt tat, was er tat: Ob ihm denn gar nicht der Gedanke an Geldwäsche gekommen sei? D. bescheinigte seinem früheren Freund Murat M., ein "begnadeter Redner" zu sein - und damit vielleicht auch ein begnadeter "Überreder".

Das Strafverfahren führte vorerst zu nichts. Weil Zeugen sich krank gemeldet hatten, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Ein neuer Termin wird frühestens gegen Ende des Jahres möglich sein. Parallel wird am Landgericht Dortmund über zivilrechtliche Ansprüche von Heinz D. gegen Murat M. verhandelt.

Bahnfahrt kostet Angeklagten 3.600 Euro

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgerichtKamen AMvon Andreas Milk

Kamen. Mit dem Zug von Unna nach Fröndenberg? Macht 3.600 Euro. Das gilt jedenfalls für den Kamener Alexander T. (Name geändert). Am 18. Dezember 2021 war er in der Regionalbahn ohne Ticket erwischt worden. Es war nicht das erste Mal. Die Staatsanwaltschaft Dortmund bejahte ein "besonderes öffentliches Interesse" an dem Fall. Sie erhob Anklage gegen T.

Dessen Vorstrafenregister hat - nach knapp 35 Lebensjahren - mittlerweile 23 Einträge. Diebstahl und Körperverletzung stehen drin, den Schwerpunkt aber bildet das Erschleichen von Leistungen - sprich: Schwarzfahren. Mehrmals war T. im Gefängnis.

Zu der Fahrt nach Fröndenberg hatte es schon mal einen Gerichtstermin gegeben. Er platzte, weil T. erklärte, nicht in dem Zug gesessen zu haben: Jemand anders müsse seine Daten bei der Kontrolle genannt haben. Diesmal gab er seine Tat zu, und die als Zeugin geladene Bahnmitarbeiterin brauchte nicht mehr auszusagen. Der Richter verurteilte T., der seit ein paar Wochen einen Job hat, zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro.

Die obligatorische Belehrung über Rechtsmittel - also Möglichkeiten, das Urteil vor einer höheren Instanz anzufechten - quittierte Alexander T. mit dem Satz: "Ich kenn' mich damit aus."