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Unerwünschte "Kundentreue": Pärchen klaut bei Rossmann

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Erst im Sommer vorigen Jahres hatte ein Pärchen aus Hamm - Lisa T. und Marco F. (Namen geändert) - einen Diebstahl im dortigen Rossmann-Markt begangen. Folge waren Strafbefehle. Kurz danach, am 18. November, waren beide wieder klauend unterwegs - wieder bei Rossmann, diesmal allerdings im Kamen Quadrat an der Kampstraße. "Es war dumm, mehr kann ich dazu nicht sagen", erklärte jetzt Lisa T. beim Termin vor der Strafrichterin im Amtsgericht. Und Marco F. ergänzte: "Wir hatten zu dem Zeitpunkt echt wenig Geld." Beide sind Mitte 20, leben von Bürgergeld. Die Beute bei Rossmann bestand aus Rasierzeug und einer Tafel Schokolade, Gesamtwert: rund 33 Euro.

Bei der Tat bewiesen die beiden eine gewisse Übung. Lisa T. hatte mit dem Diebesgut in einem Trolley die Kasse passiert - Marco F. bezahlte ordnungsgemäß ein paar andere Kleinigkeiten.

Trotz der erstaunlichen Rückfallgeschwindigkeit: Die Richterin wollte den beiden einen "letzten Schuss vor den Bug" zugestehen, bevor noch härtere Strafen blühen. Drum beließ sie es bei Geldstrafen: T. und F. müssen jeweils 60 Tagessätze à 15 Euro zahlen. Immerhin gab es ja Geständnisse - und keinen Schaden für Rossmann. Beiden Angeklagten redete die Richterin ins Gewissen, doch bitte künftig ein gutes Vorbild für ihre Kinder abzugeben. Bisher hat sich vor allem Marco F. in der Hinsicht schwer getan: 17 Verfahren gab es schon gegen ihn, überwiegend wegen Betrugs- und Unterschlagungsdelikten. Jedes Mal stellten die Strafverfolger die Angelegenheit wegen Geringfügigkeit ein. Die Aktenstapel bei der Justiz sind sowieso schon hoch.

Jenseits der 3 Promille: Fahrer im Vollrausch

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsger19NKWKamen. So etwas lässt sich eigentlich nur mit viel Übung schaffen. Als die Polizei dem Bergkamener Thomas H. (Name geändert) am späten Abend des 1. November 2023 eine Blutprobe entnehmen ließ, lag das Ergebnis bei 3,3 Promille. Auslöser der behördlichen Maßnahme war ein Unfall gut eine Stunde vorher - da dürfte der Wert wohl sogar um 3,5 Promille betragen haben. Auf der Straße "In der Schlenke" in Oberaden war H. mit seinem Auto in ein geparktes Fahrzeug gekachelt. Der Knall schreckte mehrere Bewohner auf, die es sich an dem Herbstabend daheim gemütlich gemacht hatten. Jemand rief die Polizei.

Thomas H. erklärte jetzt im Kamener Amtsgericht, er habe an den Abend und die Fahrt keine Erinnerung. Ausnahme: Der Unfall und der Knall - da sorgte mutmaßlich ein kräftiger Adrenalinschub für eine kurze Phase der Klarheit. "Es fehlt viel von dem Tag", sagt H. - der auch nicht recht wusste, wie er an die beachtliche Alkoholkonzentration im Blut gekommen war. Notorischer Trunkenheitsfahrer ist der Mann beileibe nicht: Das Vorstrafenregister ist so leer wie das Flensburger Punktekonto. H. ist Anfang 50.

Verurteilt wurde er am Ende wegen fahrlässigen Vollrausches: Er soll eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro zahlen. Dazu kommt ein Jahr Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Das heißt aber nicht unbedingt, dass eine Neuerteilung auch eine realistische Option ist. Bevor die Straßenverkehrsbehörde H. wieder hinters Steuer lässt, dürfte eine genaue Begutachtung auf ihn zu kommen. Stichwort: "Idiotentest" - die MPU. Und auf ihn zu kommen dürfte auch noch seine Versicherung. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug lag bei 11.000 Euro.

Ausraster vor Pizza Hut: Mutter misshandelt Siebenjährige - Geldstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Diesen Besuch bei Pizza Hut im Kamen Karree dürfte das kleine Mädchen so schnell nicht vergessen - leider. Denn das, was am späten Nachmittag des 4. Juli 2023 im Außenbereich des Restaurants geschah, brachte ihrer Mutter Alaya B. (28, Name geändert) unerwünschtes Aufsehen, eine Anklage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht und am Ende eine Geldstrafe.

Alaya B. war an dem Sommernachmittag mit einem Teil ihrer Familie unterwegs - unter anderem dabei: acht Kinder. Es war stressig, es war laut. B.s Tochter tat nicht, was sie sollte. Und ihre Mutter war damit offensichtlich überfordert. Laut Zeugenaussagen zog sie brutal an den Haaren des sieben Jahre alten Mädchens, schleuderte das Kind regelrecht herum. Und das ging nicht nur zwei, drei Sekunden so. Eine Frau, die in der Autowaschanlage nebenan mit dem Reinigen ihres Fahrzeugs beschäftigt war, wurde aufmerksam, erschrak über das, was sie sah, tat so, als würde sie davon Bilder mit dem Handy machen, und rief die Polizei. In der Verhandlung gegen Alaya B. erinnerte sie sich, eine Begleiterin B.s sei zu ihr gekommen und habe ihr erzählt, es sei nicht deren erster Ausraster gewesen.

Alaya B. gab im Prozess zu, sich falsch verhalten zu haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ging sie hart an: Es sei ja nicht bloß eine körperliche Misshandlung der Tochter gewesen, sondern gerade auch "seelisch eine Gewalttat". Denn eine Mutter sei doch "für ein kleines Kind die Welt", fand der Jurist.

Der Richter folgte seinem Antrag im Urteil: Alaya B., Hausfrau, muss demnach eine Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze à 10 Euro) zahlen. Daneben deutete der Richter an, er werde wohl mit dem Kamener Jugendamt reden und es darauf hinweisen, dass Alaya B. bei der Erziehung Hilfe brauchen könnte. Sie hat drei Kinder - das jüngste drei Jahre alt.

Nächtliche Raserei: 600 € Geldbuße - aber Führerschein zurück

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Ausgerechnet an einer Zivilstreife der Dortmunder Polizei bretterte der Bergkamener Manuel H. (20, Name geändert) in der Nacht zum 24. Juli 2023 vorbei. Erlaubt sind auf der Evinger Straße innerorts 50 Kilometer pro Stunde; H.s Wagen brachte es in der Spitze auf knapp 110. Dazu kam noch: Es hatte genieselt, die Fahrbahn war nass. Und dunkel war es sowieso: Das Ganze geschah kurz nach Mitternacht.

Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens saß der junge Mann jetzt in Kamen vor dem Jugendrichter. Denn ein "Rennen" kann laut Strafrecht auch fahren, wer bloß gegen sich selbst antritt.

Zehn Monate ist das jetzt her - und er habe in der Zeit "viel nachgedacht", sagte Manuel H. vor Gericht. "Es war jugendlicher Leichtsinn in meinem Kopf", versuchte er das Verhalten zu erklären. Die Polizei hatte seinerzeit Mühe, ihm zu folgen, erinnerte sich der Beamte, der am Steuer saß. Über eine Strecke von gut anderthalb Kilometern raste H. über die - vorfahrtberechtigte - Evinger Straße, vorbei an einer Reihe von Einmündungen, aus denen ein anderes Auto hätte kommen können. Oder ein später Gassigänger. Erst als im Polizeifahrzeug das Blaulicht angeknipst wurde, verlangsamte Manuel H. seine Fahrt und stoppte schließlich. Laut dem Beamten schien er über die polizeiliche Verfolgung belustigt zu sein und ohne Verständnis.

Geständnis, die geäußerte Reue und das Fehlen jeglicher Vorbelastung brachten den Richter zu einem vergleichsweise milden Urteil: H. muss 600 Euro Buße an die Kreisverkehrswacht Unna e. V. zahlen. Seinen Führerschein bekam er im Gerichtssaal zurück: Seit dem 24. Juli hatte er darauf verzichten müssen, was seine laufende Suche nach einer Lehrstelle nicht gerade leichter machte. Genau diese Rückgabe des Führerscheins an Manuel H. ist es, was die Staatsanwaltschaft noch zu einer Berufung bringen könnte. Ihr Sitzungsvertreter jedenfalls will nach eigenem Bekunden "Null Toleranz" für Raser - und hätte die Fahrerlaubnis lieber einkassiert gesehen.

AirTag führt zum (nackten) Dieb: Faustrecht in der Silvesternacht

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Ohne moderne Technik wäre der 23-jährige Kamener Lukas K. (Namen geändert) wahrscheinlich nicht auf der Anklagebank des Amtsgerichts gelandet. Da saß er, weil er in der Silvesternacht einen mutmaßlichen Dieb in dessen Wohnung zur Rede gestellt und verletzt hatte. Dieser Mann, Heinz F., soll kurz vorher auf einer Party das Portemonnaie eines Bekannten von Lukas K. geklaut haben. Und dieses Portemonnaie war mit einem AirTag zur Ortung ausgestattet - wodurch Lukas K. und der rechtmäßige Eigentümer überhaupt erst wussten, wo sie hin mussten.

Lukas K. hatte bei der Konfrontation mit Heinz F. erstens ordentlich Alkohol im Blut, zweitens einen Teleskopschlagstock bei sich. Und er hatte - drittens - vor Gericht den Anstand, alles zuzugeben, sichtlich zerknirscht. Seiner Aussage nach war es so: Die Tür des Mehrfamilienhauses, in dem Heinz F. wohnt, stand in jener Nacht sowieso schon offen, und nach kurzem Sturmklingeln rückten K. und sein Gefolge gleich zu F.s Wohnungstür vor. Heinz F. stand plötzlich nackt vor ihnen, und Lukas K. war nach eigenen Angaben "geschockt" - und kurz darauf sauer, weil F. wohl gar nicht daran dachte, das Portemonnaie herauszurücken, sondern angriffslustig rüberkam. Schließlich schlug Lukas K. zu. Das tat er eher zurückhaltend: Die Verletzungen von Heinz F. waren jedenfalls so, dass er nicht mal damit zum Arzt ging. Und Lukas K.? Dem wurde erst hinterher klar, "was für 'ne Scheiße ich gebaut habe".

Bei allem Verständnis für den Ärger über Heinz F.: Faustrecht gehe nicht, betonte denn auch der Richter. Lukas K. hat ein paar Vorbelastungen im Strafregister - aber ansonsten nur Punkte, die für ihn sprechen: fester Job, geregeltes Leben in ebenso festen Strukturen, vor allem aber auch glaubhafte und tätige Reue. Seinem nicht ganz unschuldigen Opfer Heinz F. übergab Lukas K. einen Umschlag mit 650 Euro als Wiedergutmachung für erlittenen Schmerz und für einen zerdepperten Glastisch, den K. mit dem Schlagstock erwischt hatte. Heinz F. nahm das Geld an, bekundete dem jüngeren Lukas K. "Respekt" und wünschte alles Gute fürs weitere Leben.

Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung. 6.000 Euro also, die Lukas K. in Raten zahlen kann. Mit dem Diebstahl des Portemonnaies muss sich das Amtsgericht auch noch befassen. Gegen Heinz F. läuft ein Verfahren.