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Lockerungen im Kreis Unna: Kitas und Schulen starten wieder

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kreis Unna. Die entscheidende Sieben-Tages-Inzidenz vom Robert-Koch-Institut (RKI) im Kreis Unna lag am Montag, 10. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 165. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat dies jetzt per Allgemeinverfügung bestätigt.

Damit hat das Land NRW den Weg für den Wechselunterricht an den Schulen ab Montag, 17. Mai freigemacht. Auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen hat das Land den Starttermin für das Ende des Notbetriebs festgelegt: Sie dürfen ab Mittwoch, 12. Mai wieder zum eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.

Regeln an den Schulen
Ab Montag kann der Unterricht in den Schulen wieder in geteilten Klassen stattfinden, in Grund- und Förderschulen in einem täglichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht. Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests bei Schülern wie bei Lehrkräften voraus. Für Schüler der Grund- und Förderschulen werden dies so genannte Lolli-Tests sein, für alle anderen Klassen auch weiterhin Selbsttests. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Abschlussklassen.

Weitere Informationen zu den Regeln an den Schulen sind unter www.schulministerium.nrw zu finden.

Regeln an den Kitas
Die Kindertagesbetreuung kehrt vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Das heißt, alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 in die Kita kommen. Weiterhin gilt: Es gibt nur feste Gruppen, keine offenen Konzepte, in jeder Gruppe wird mindestens eine Fachkraft eingesetzt, die Gruppen sind weiterhin räumlich voneinander getrennt und alle Kontakte müssen nachvollziehbar sein sowie die Hygienekonzepte eingehalten werden.

Weitere Informationen zu den Regeln an den Kitas sind unter www.mkffi.nrw zu finden.

Regeln für den Einzelhandel
Weitere Lockerungen etwa für den Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sind mit dem Unterschreiten der 165er-Inzidenz-Marke nicht verbunden. Lockerungen für den Einzelhandel treten ab einer stabilen Inzidenz (fünf Werktage in Folge) von unter 150 nach Feststellung des Landes in Kraft. Heute ist der Kreis Unna den vierten Werktag in Folge unter dieser Marke. PK | PKU

Inzidenzwerte: Hinweise zu Corona-Lockerungen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kreis Unna. Am heutigen Montag, 10. Mai liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentliche Wocheninzidenz im Kreis Unna bei 143,3 und damit den fünften Werktag in Folge unter der Inzidenz von 165. Damit sind erste Lockerungen für die Kindertagesbetreuung und Schulen zu erwarten. Außerdem hat die Bundesregierung Lockerungen für Geimpfte und Genesene beschlossen.

Für Kitas gilt
Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschreitet, tritt ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes NRW die bedarfsorientierte Notbetreuung außer Kraft.

Für Schulen gilt
Fällt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165, tritt am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Landes NRW die Verpflichtung zum Distanzunterricht außer Kraft. Die Schulen unterrichten dann wieder nach Maßgabe des Ministeriums für Schule und Bildung. Aktuell bedeutet dies, dass überwiegend Wechselunterricht organisiert wird.

Für Einzelhandel gilt
Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 150 sinkt, wird das sogenannte "Click&Meet" für den Einzelhandel ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung des Landes wieder erlaubt. Der Kreis Unna liegt derzeit drei Werktage (Samstag zählt als Werktag) unter der Inzidenz von 150.

Offizielle Bekanntgabe vom Land NRW
Die Feststellung darüber, also die offizielle Bekanntgabe, muss das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) machen. Das Ministerium veröffentlicht regelmäßig als Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW welche Maßnahmen ab wann gelten. Dort wird das Land auch für den Kreis Unna Informationen veröffentlichen: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Für Geimpfte und Genese gilt
Vollständig Geimpfte und Genese erhalten bestimmte Erleichterungen. Das hat die Bundesregierung am Wochenende beschlossen. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Was konkret gilt, darüber informiert die Bundesregierung unter www.bundesregierung.de.

Nachweis für Genesene
Wer Corona hatte und genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen, der von den Ordnugnsämtern ausgestellt wurde. Wer den nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten. PK | PKU

Archiv: Inzidenzwert weiter rückläufig • Außengastronomie-Modellversuch im Nachbarkreis

Corona-Update: Bald wieder „Click&meet“ im Kreis?

Inzidenzwert weiter rückläufig • Außengastronomie-Modellversuch im Nachbarkreis

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna. Der kreisweite Inzidenzwert liegt nun den fünften Tag in Folge unter 165. Aktuell beträgt der Wert 143,6. Damit können Schulen im Kreis bald wieder mit dem Wechselunterricht starten. Zudem rückt „Click&meet“ näher.

Bald wieder Wechselunterricht im Kreis

Inzwischen liegt der kreisweite Inzidenzwert den fünften Tag in Folge unter dem Wert von 165. Damit rückt eine Rückkehr der Schulen in den Wechselunterricht näher. Voraussetzung dafür ist nach der „Bundes-Notbremse“, dass an fünf Werktagen in Folge die kreisweite Inzidenz den 165-er Wert nicht überschreitet. Allerdings beginnen die Schulen im Kreis nicht bereits ab Montag (10.05.) mit dem Wechselunterricht. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Tagen ein genaues Startdatum bekannt gegeben wird, ab dem Wechselunterricht wieder stattfindet.

Aussicht auf „Click&meet“ im Einzelhandel

Am Sonntag (09.05.) lag die kreisweite Inzidenz zudem den zweiten Tag in Folge unter 150. Wenn dieser Wert fünf Werktage in Folge nicht überschritten wird, dürfen Einzelhändler ab dem übernächsten Tag wieder „Click&meet“ mit negativem Schnelltest anbieten (wir berichteten). Wenn der Wert fünf Tage unter 100 liegt, dürfen Einzelhändler ohne „Click&meet“ öffnen.

biergarten520KWAußengastronomie: Modellversuch im Kreis Soest

Die Gastronomen im Kreis Unna dürfen weiterhin Essen nur zum Mitnehmen verkaufen oder ausliefern. Anders sieht es bald in unserem Nachbarkreis Soest aus. Die Infektionslage dort erlaubt es, dass modellweise die Außengastronomie ab Mittwoch (12.05.) öffnen darf. Der Inzidenzwert liegt im Kreis Soest aktuell bei 64. Die Kreisverwaltung teilt zum Modellversuch Außengastronomie mit: „Voraussetzung für den Besuch der Gastronomie-Betriebe in Soest und Lippstadt ist der Negativ-Befund eines Schnelltests oder der Nachweis einer Immunisierung. Das Testergebnis, bzw. die Immunisierung müssen durch ein offizielles Dokument bestätigt werden.“ Zudem müssen ein Tisch reserviert und die Kontaktdaten zwecks Nachverfolgung angegeben werden.

Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Ab Montag (10.05.) gelten bundesweit für vollständig Geimpfte und Genesene Lockerungen. Hierunter fallen:

  • Als geimpft gilt, wer den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erbringt.
  • Als genesen gilt, wer den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist erbringt.
  • Als genesen und mit einer Impfdosis geimpft gilt, wer den Nachweis eines mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Tests und den Nachweis der Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erbringt.

Für die genannten Personen gelten folgende Erleichterungen:

  • Sie brauchen keinen negativen Test mehr, um z.B. shoppen zu gehen
  • Im privaten Raum entfallen die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen
  • Es gelten keine Ausgangssperren mehr für die genannten Personen

Weiterhin gelten auch für geimpfte oder genesene Personen: Maskenpflicht und Abstandsgebote.

Corona-Update: Bald wieder „Click&meet“ im Kreis?

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darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Unna. Seit Ende April ist der kreisweite 7-Tage-Inzidenzwert von 241 auf nun 173,5 gefallen. Die Tendenz geht also in die Richtung, dass der Einzelhandel wieder „Click&meet“ anbieten darf. Wer geimpft oder genesen ist, braucht unter bestimmten Voraussetzungen zum Shoppen dann keinen negativen Schnelltest mehr.

Die „Bundes-Notbremse“ scheint tatsächlich zu bremsen. Bundes-, landes- und kreisweit kennen die 7-Tage-Inzidenzen bei einigen kleineren Schwankungen im Wesentlichen seit Tagen eine Richtung: abwärts. Die kreisweite Inzidenz liegt aktuell bei 173,5. Nach den Regeln der „Bundes-Notbremse“ ist dem Einzelhandel das Öffnen wieder erlaubt, wenn die kreisweite 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 gelegen hat. Dann treten ab dem übernächsten Tag die Bundes-Regeln wieder außer Kraft. Ein Beispiel: An einem Dienstag sinkt die kreisweite Inzidenz erstmals unter den Wert von 100. An den Folgetagen bleibt der Wert bis einschließlich Samstag unter 100. Dann dürfen ab dem darauffolgenden Montag Einzelhandelsgeschäfte ohne Terminvergabe wieder öffnen. Bleibt die 7-Tage-Inzidenz fünf aufeinanderfolgende Tage unter 150, sinkt aber nicht unter 100, darf ab dem übernächsten Tag „Click&meet“ wieder angeboten werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für den Präsenzunterricht an Schulen gilt entsprechendes - der hier relevante Wert beträgt 165.

Kein negativer Test mehr erforderlich für bestimmte Personengruppen

Seit dem gestrigen Montag (03.05.) gilt außerdem landesweit, dass vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichgestellt werden. Den Nachweis können Betroffene folgendermaßen erbringen:

  • Geimpfte: Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, oder
  • Genesene: Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist, oder
  • Genesene mit einer Impfdosis: Nachweis eines positiven PCR-Tests und Nachweis der Verabreichung mindestens einer Impfdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Neues im Mai: Kinderbonus, WhatsApp und mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen. Auch im fünften Monat des Jahres 2021 stehen wieder einige Änderungen von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften an. Erfreulich für Familien: Im Mai wird der zweite Corona-Kinder-Bonus in Höhe von 150,- € pro Kind ausgezahlt.

Zweiter Corona-Kinder-Bonus

Ähnlich wie bereits im vergangenen Jahr will die Politik Familien in der Corona-Pandemie finanziell entlasten. Dazu wird es einen zweiten Corona-Kinder-Bonus geben. Dieser beträgt 150,- € pro Kind. Berechtigt sind alle Kinder, die in einem Monat des Jahres 2021 einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der Auszahlung des Kindergeldes automatisch. Für im Mai noch nicht oder nicht mehr kindergeldberechtigte Kinder erfolgt die Auszahlung etwas später. Ein Antrag ist nicht nötig. Es findet keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie etwa Leistungen nach dem SGB II statt.

Änderungen im Jugendschutzgesetz

Ziel des überarbeiteten Jugendschutzgesetzes, das am 1. Mai in Kraft tritt, ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren im Internet. Insbesondere soll besser vor Mobbing, sexueller Ansprache, Hassrede oder Kostenfallen geschützt werden. Eine weitere Neuerung sind vorgeschriebene einheitliche Alterskennzeichnungen für Onlineinhalte. Anbieter von Spielen, Filmen und sozialen Netzwerken müssen in ihren technischen Voreinstellungen Vorkehrungen für mehr Jugendschutz vornehmen. Zum Beispiel ist es künftig verboten, dass als Voreinstellung kostenpflichtige automatische Zusatzpakete aktiviert sind. Die FDP kritisierte die Gesetzesänderung als „mehr Bürokratie“.

Neue WhatsApp-Nutzungsbedingungen müssen akzeptiert werden

Nach starker öffentlicher Kritik an den neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen verschob der zum Facebook-Konzern gehörende Messenger-Dienst die Frist zur erforderlichen Zustimmung auf den 15. Mai. Mit den neuen Nutzungsbedingungen will WhatsApp erreichen, dass zusätzliche Informationen mit Facebook und Facebook-Dienstleistern geteilt werden dürfen. Zu diesen Informationen gehören etwa die Telefonnummer oder Transaktionsdaten. Der Facebook-Konzern erklärte, dass innerhalb der Europäischen Union kein Datentransfer für Werbezwecke stattfinden werde. Die Änderung der Nutzungsbedingungen soll zudem die werbliche Nutzung des Messenger-Dienstes zur Interaktion mit Unternehmen ermöglichen.

Höherer Mindestlohn für Maler und Lackierer

Beschäftigte in der Branche der Maler und Lackierer können sich über einen erhöhten Mindestlohn freuen. Dieser beträgt künftig 11,40 € pro Stunde für ungelernte Kräfte und 13,80 € pro Stunde für gelernte Beschäftigte.

comdirect Bank ändert Girokonto-Preise

Kunden der comdirect Bank, einer Tochter der Commerzbank, müssen sich auf eine Änderungen der Girokonto-Bedingungen und insbesondere der Preise einstellen. Das Girokonto ist künftig nur unter Bedingungen kostenfrei und kostet anderenfalls 4,90 € pro Monat. Wer bspw. einen Geldeingang von über 700 € im Monat auf dem Girokonto verzeichnet, ist von der Gebühr befreit.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Mai 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.