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Viele Lockerungen ab Samstag zu erwarten

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Unna. Die Corona-Inzidenzen sind landes- und kreisweit weiter rückläufig. Tagesaktuell beträgt die 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet 21,8. Damit liegt der Kreis seit fünf Tagen in Folge unter dem Wert von 35. Was damit ab voraussichtlich Samstag (12.06.) wieder erlaubt ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ohne Negativtest in die Innengastronomie / Keine Einzelhandelsbeschränkungen mehr

Freibäder und die Innengastronomie dürfen ohne Vorlage eines aktuellen Negativtests besucht werden. Im Einzelhandel gelten keine besonderen Einschränkungen mehr. Die Personenbeschränkung von einem Kunden pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche fällt weg. Es bedarf zum Shoppen keines negativen Tests.

Kontaktbeschränkungen gelockert

Im öffentlichen Raum sind Treffen von Angehörigen aus fünf Haushalten erlaubt. Die Anzahl der Personen ist dabei egal. Für die Gruppe der „3 G‘s“ (Geimpfte, Genesene, Negativgetestete) gilt: es dürfen sich bis zu 100 Personen im öffentlichen Raum treffen, wobei die Anzahl der Haushalte in diesem Fall egal ist.

Keine Maskenpflicht mehr in der Schule

Die Pflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitztplatz eine Maske zu tragen, entfällt. Zudem bedarf es auch hier keines negativen Tests mehr. Präsenzunterricht findet unbeschränkt in allen Schulformen statt.

Kulturveranstaltungen, Partys

Konzerte, Theateraufführungen und Kinoveranstaltungen dürfen im Innen- und Außenbereich grundsätzlich erlaubt. Es gilt weiterhin das Erfordernis einer festen Sitzordnung sowie eine Personenobergrenze. Angehörige der Personengruppe der „3 G‘s“ dürfen mit bis zu 1.000 Personen an Kulturveranstaltungen teilnehmen.

Partys sind außen mit bis zu 100 Teilnehmenden und innen mit bis zu 50 Teilnehmenden erlaubt, wenn negative Tests aller Personen vorliegen.

Sport

Weitere Lockerungen gelten auch im Sportbereich. Bis zu 1.000 Personen dürfen als Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Außenbereich dabei sein, ohne Testpflicht. Jedoch gilt eine maximale Kapazitätsauslastungsgrenze von einem Drittel der verfügbaren Sitzplätze. Sport betrieben werden nun auch im Innenbereich, und zwar ebenfalls ohne Testpflicht.

Aussicht auf Volks- und Schützenfeste und Festivals

Ab dem 1. September sind unter anderem Volks-, Schützen- und Stadtfeste wieder möglich, wenn die kreis- und zum Teil landesweite Inzidenz dann auch weiterhin wie aktuell unter 35 liegt. Gleiches gilt für Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen. Es besteht keine Testpflicht. Teilweise gelten Personenbegrenzungen. Unter gleichen Voraussetzungen dürfen ab dem 01.09. auch Clubs und Diskotheken wieder öffnen, mit Test. Auch Festivals sollen dann mit Personenbegrenzungen und Testpflicht möglich sein.

Voraussetzung für das Inkrafttreten der Lockerungen ab Samstag

Das NRW-Gesundheitsministerium muss noch offiziell darüber informieren, dass die Voraussetzungen für die Lockerungen ab Samstag im Kreisgebiet vorliegen. Erfolgt diese Information rechtzeitig - was zu erwarten ist - gelten die vorgenannten gelockerten Regeln ab Samstag, den 12.06.

Update: Das NRW-Gesundheitsministerium hat inzwischen bestätigt, dass die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der beschriebenen Lockerungen ab Samstag (12.06.) vorliegen. Damit gelten die in unserem Artikel beschriebenen gelockerten Regelungen ab Samstag.

Kreis Unna erreicht Inzidenzstufe 2

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

essen21kwDie Innengastronomie darf ab Sonntag (06.06.2021) wieder öffnen. Foto: Archiv KamenWeb.deWeitere Lockerungen ab dem 6. Juni

Kreis Unna. Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50. Das Land hat dies am Freitag, 4. Juni offiziell festgestellt. Damit treten ab Sonntag, 6. Juni mit der Inzidenzstufe 2 weitere Lockerungen in Kraft. So sind etwa private Veranstaltungen erlaubt (keine Partys) und auch die Innengastronomie darf wieder öffnen.

Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. In drei Stufen soll gelockert werden. Bisher war der Kreis Unna in Stufe 3 und erreicht jetzt Stufe 2. Die greift bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 35,1. Auf einer Sonderseite erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, was in Stufe 2 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Zentrale Punkte

- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
- Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
- Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt.
- Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.


Die Zuordnung zu Inzidenzstufe 1 erfolgt mit Wirkung für den übernächsten Tag, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegt. Die relevanten Inzidenzen für alle kreisfreien Städte und Kreise – auch für den Kreis Unna – werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabelle veröffentlicht.

Alle Details sind auf der genannten Sonderseite des Ministeriums nachzulesen sowie in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona. PK | PKU

Das sind die Änderungen von Gesetzen & Co. im Juni

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Kamen. Die Hälfte des Jahres 2021 ist bereits fast vergangen. Der Juni bringt wieder einige Änderungen mit sich, die wir wie gewohnt zusammengefasst haben. Unter anderem betreffen diese Corona und die Schutzimpfungen.

Impfpriorisierung wird aufgehoben

„Impfen ist der Weg aus der Pandemie“, sagen zahlreiche Experten. Ab dem 7. Juni fällt bundesweit die Impfpriorisierung weg - unabhängig von der Art des Impfstoffes. Ab dem 7. Juni hat nun also jedermann die Gelegenheit, sich um einen Impftermin beim Haus- oder Betriebsarzt oder in einem Impfzentrum zu bemühen. Ebenfalls gegen Corona geimpft werden können ab dem 7. Juni Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Für sie wurde vergangene Woche der Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen. Erwartungen an einen schnellen Impftermin im Impfzentrum dämpfte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) aber bereits. Demnach sind in den NRW-Impfzentren im Juni fast ausschließlich Zweitimpfungen möglich. Termine für Erstimpfungen werden allenfalls vereinzelt angeboten. Der Grund: NRW erhält im Juni etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Gleichzeitig stehen zwischen 470.000 und 590.000 Impfterminen für die Zweitimpfung pro Juniwoche an. Die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung sind - abgesehen von AstraZeneca-Impfungen - streng vorgegeben. Daher der Rat vieler Ärzte, jedes wo auch immer erhaltene Impfangebot direkt anzunehmen.

Corona-Hilfspakete laufen aus

Die staatlichen Unterstützungspakete und Hilfsprogramme in Deutschland zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie sind im Vergleich mit den Hilfsprogrammen anderer europäischer Staaten nahezu unvergleichbar groß. Auch im Vergleich zu früheren Krisenhilfspaketen Deutschlands hat der Staat in der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen in nie dagewesener Höhe geleistet. Nun enden im Juni mehrere dieser Hilfspakete. Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie beträgt ab dem 30.06. wieder regulär 19 Prozent. Auch läuft Ende des Monats die Möglichkeit für Arbeitgeber aus, ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu zahlen. Am gleichen Tag enden auch Hilfsleistungen der Überbrückungshilfe III und des Hilfspakets für kleine mittelständische Unternehmen und Start-ups.

Digitaler Impfnachweis

Im Laufe des Monats Juni soll die Corona-Warn-App ein Update erhalten, um darin auch einen digitalen und fälschungssicheren Impfnachweis vorhalten zu können. Bis zum Beginn der Sommerferien soll zudem die Impfnachweis-App „CovPass“ veröffentlicht werden. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten sich darauf verständigt, eine gemeinsame digitale Impfnachweis-App auf den Weg zu bringen.

Bahn: Neuer ICE und Online-Rückerstattungen

Im Juni bringt die Deutsche Bahn ihren neuen ICE 4 XXL auf die Schiene. Der Zug bietet 918 Sitzplätze in 13 Waggons und ist 374 Meter lang. Sein Streckenverlauf ist zunächst von Hamburg über Frankurt nach Chur in der Schweiz. Später im Jahr soll der Zug auch auf der Strecke Ruhrgebiet nach München eingesetzt werden. Eine weitere Neuerung bei der Bahn betrifft die neue digitale Möglichkeit zur Geltendmachung von Erstattungen werden Verspätungen. Die Reisenden gesetzlich zustehenden Entschädigungsansprüche bei Zugverspätungen mussten bisher über ein Papierformular geltend gemacht werden. Künftig steht dafür nun eine Funktion in der DB Navigator-App und auf der DB-Webseite zur Verfügung.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Juni 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Ab Freitag: Shoppen ohne Test und Termin, Kita-Regelbetrieb ab 7. Juni

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Unna/Düsseldorf. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte in einer virtuellen Pressekonferenz eine echte Überraschung dabei: NRW lockert die Corona-Regeln massiv. Und das bereits ab diesem Freitag (28.05.). Außer Hagen liegen alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW inzwischen unter dem Inzidenzwert von 100.

Keine Testpflicht mehr im Einzelhandel

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis fünf Tage in Folge unter 100, aber über 50, darf der Einzelhandel ab Freitag wieder Shoppen ohne erforderlichen Negativtest anbieten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein/e Kundin/Kunde zulässig. Kreisweit liegt die Inzidenz aktuell bei 53,7.

Kontaktbeschränkungen / Freizeit

Private Treffen im öffentlichen Raum sind erlaubt zwischen den Angehörigen zweier Haushalte. Eine weitere Personenbegrenzung gibt es nicht.

Autarke Übernachtungsangebote wie z.B. Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile dürfen öffnen, mit Testpflicht.

Kultur und Sport

Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmenden erlaubt, wobei jedoch ein negativer Test vorzulegen ist. Theater, Opern und Kinos dürfen von bis zu 250 Personen besucht werden. Auch hier ist ein Test erforderlich, zudem muss ein Sitzplan eingehalten werden.

Kontaktfreier Außensport mit bis zu 25 Personen ist erlaubt. Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen, Liegewiesen müssen geschlossen bleiben. Erforderlich ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

Weitere Lockerungen bei Inzidenz unter 50

Liegt die kreisweite Inzidenz stabil unter 50, treten weitere Lockerungen in Kraft. Dies sind unter anderem:

  • Kontaktbeschränkungen: drei Haushalte ohne Personenbegrenzung
  • Präsenzunterricht in Schulen mit Test ohne Mindestabstände
  • Fitnessstudios dürfen öffnen, es gelten Personenbegrenzungen bei Kontaktsport
  • Alle Bäder, Saunen, Indoorspielplätze usw. dürfen öffnen, mit Testpflicht und Personenbegrenzung
  • Private Veranstaltungen mit bis zu 50 (innen) bzw. 100 (außen) Teilnehmenden erlaubt

 

Bei einer kreisweiten Inzidenz von stabil unter 35 treten darüber hinaus weitere Lockerungen in Kraft.

Jahrmärkte, Volks- und Schützenfeste sowie Festivals im Herbst?

Ab dem 1. September sind Jahr-, Spezialmärkte, Volks- und Schützenfeste, sowie Stadtfeste wieder möglich, wenn die kreis- und zum Teil landesweite Inzidenz stabil unter 35 liegt. Teilweise gelten Personenbegrenzungen. Unter gleichen Voraussetzungen dürfen ab dem 01.09. auch Clubs und Diskotheken wieder öffnen, mit Test. Auch Festivals sollen dann mit Personenbegrenzungen und Testpflicht möglich sein.

Kita-Regelbetrieb ab dem 7. Juni

NRW-weit gehen die Kitas ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang über. Es gibt ein freiwilliges Testangebot für Kinder und Beschäftigte. Ab dieser Woche sollen die Kitas im Land den „Lolli“-Test erhalten. „Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen“, so Familienminister Joachim Stamp (FDP).

Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

coronahygieneKWDüsseldorf. Die Landesregierung teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden. Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Wir haben die dritte Welle gebrochen. Gleichzeitig sind mittlerweile fast 43 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. Und es werden täglich mehr. All das verbunden mit Testungen erlaubt uns nun, nachhaltig Perspektiven zu eröffnen – und zwar für alle Bereiche unseres Lebens. Zunächst einmal ist das für uns alle eine große Erleichterung. Aber ich betone auch: Die Pandemie ist nicht vorbei. Und auch wenn die Werte in einigen Kreisen und Städten schon unter dem Wert von 35 liegen, muss man sich immer vor Augen führen: Im letzten Jahr hatten wir im Sommer wochenlang landesweite Inzidenzwerte unter 10 und trotzdem deutliche Einschränkungen. Wir haben uns inzwischen oftmals an höhere Zahlen gewöhnt. Das ändert aber nichts daran, dass man auch heute noch bei einem Inzidenzwert von 35 eine Lage hat, auf die man sehr gut aufpassen muss.”

Familienminister Joachim Stamp: „Die konstant positive Entwicklung des Pandemiegeschehens ermöglicht es uns, verantwortungsvoll weitere Öffnungsschritte vorzunehmen. Priorität haben für mich dabei die Chancen der Kinder. Das habe ich immer betont und das setzen wir jetzt um. Es ist notwendig und angemessen den Kindern ihren Alltag, ihre Kontakte und umfassende Bildung in der Kindertagesbetreuung wieder zu ermöglichen. Deshalb nimmt die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni 2021 landesweit wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang auf. Mein besonderer Dank gilt den Beschäftigten der Kindertagesbetreuung, die mit ihrem Engagement ermöglicht haben, dass wir die Einrichtungen für diejenigen, die dringend darauf angewiesen waren, immer offenhalten konnten.“

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.

Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen
Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.

In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw