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Ikea: Selbst eingescannt war halb geklaut

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Das junge Paar wollte einkaufen für die gemeinsame Wohnung: Allerhand Leuchten und andere Einrichtungsgegenstände standen auf der Liste. Also: ab zu Ikea. Nach Überzeugung des Kamener Amtsrichters wurde aus der Einkaufs- allerdings eine  (versuchte) Diebestour in Ikeas SB-Kassenzone. Heute setzte es für den 31-jährigen Thomas F. (Namen geändert) eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro. Freundin Jessica (25), die als Zeugen zu seiner Entlastung ausgesagt hatte, muss mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen.
Die beiden waren am 5. Juli 2016 zu Ikea ins Kamen Karree gefahren. Ein Detektiv beobachtete sie beim Einscannen der Waren an der SB-Kasse. Und ihm fiel auf, dass da längst nicht alles erfasst wurde, was im Einkaufswagen lag. Konkret: 36 Artikel für insgesamt rund 200 Euro wurden gescannt. Acht Artikel für insgesamt rund 240 Euro dagegen wurden "übersehen".
Es sei so einiges durcheinander gelaufen an der Kasse, sagte Thomas F. dem Richter zur Entschuldigung. Aber: Stehlen wollen hätten er und Freundin Jessica nichts. Eine Aussage, die sowohl  Richter als auch Staatsanwältin für unglaubwürdig hielten.  Der Detektiv hatte betont, das Kassendisplay zeige überdeutlich an, wenn eine Ware erfasst worden sei - und hätte es Probleme gegeben, etwa mit einem beschädigten oder unlesbaren Barcode, dann hätte das Paar dies zweifellos mitbekommen. Obendrein wäre es schon ein merkwürdiger Zufall, wenn ausgerechnet die teureren Sachen beim Scannen übersehen worden sein sollten.
Es war nicht das erste Mal, dass Ikeas SB-Kasse als "Tatort" vorm Kamener Gericht eine Rolle spielte - schon vergangenen Herbst war ein ähnlicher Fall verhandelt worden.

Ikea: Die Tücken des Selbst-Einscannens

Mit drei Promille vor der Freundin getürmt

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. "Wär'  ich mal lieber zu Fuß gegangen": Zwei Mal war der 40-jährige Thomas M. (Name geändert) vergangenes Jahr betrunken Auto gefahren, erst Ende August, dann nochmal Anfang Oktober. Betrunken heißt in dem Fall wirklich: voll. Die Blutproben ergaben 3,3 und 2,77 Promille. Menschen kamen nicht zu Schaden. In einem Fall rammte M. bloß ein anderes Auto, im anderen Fall erregte er die Aufmerksamkeit eines Tankstellenmitarbeiters - und zwar, indem er versuchte, die Zapfpistole in den Tank einzuführen, obwohl sein Wagen dafür viel zu weit von der Säule weg stand. Der Mann von der Tankstelle fand das merkwürdig und rief lieber mal die Polizei.

In beiden Fällen habe er vorher Zoff mit seiner Lebensgefährtin und darum reichlich Wodka intus gehabt, erzählte M. heute vor dem Kamener Amtsgericht. Bis vor zwei Jahren habe er überhaupt keinen Alkohol getrunken. Erst Stress mit der Freundin habe die Sauferei ausgelöst. Schon einmal hatte er einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts mit Trunkenheit bekommen. Und seitdem hat er, nebenbei bemerkt, auch gar keinen Führerschein mehr.
Inzwischen läuft es bei M. wieder besser. Von der Freundin ist er getrennt, er hat einen Job bekommen, er will eine Drogentherapie machen und wirkt recht aufgeräumt. Das Urteil: eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro für die Fahrt im August, drei Monate Haft auf Bewährung für die "Neuauflage" im Oktober. Noch im Gerichtssaal erklärte M., dass er den Richterspruch annehme.

Aus Versehen das Jobcenter "betrogen"

am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. Um ein richtiger Betrüger zu sein, muss einem erst mal klar sein, dass er betrügt. Klingt ein bisschen eigenartig. Der 38-jährige Tobias K. (Name geändert) stand heute vor dem Kamener Amtsrichter Martin Klopsch, weil er das Jobcenter betrogen haben soll. Klopsch entschied am Ende: Nein, das hatte K. nicht getan. Er sei bloß nachlässig gewesen.

Der Reihe nach. Von November 2015 bis März 2016 bekam K. Arbeitslosengeld II, insgesamt rund 5400 Euro. Ein Datenabgleich ergab, dass auf K.s Namen zwei Konten existierten, die er beim Jobcenter nicht erwähnt hatte. "Da hab' ich wohl einen Haken vergessen." Genauer gesagt: Vergessen hatte er den Haken nur für eines der beiden Konten. Denn von dem anderen wusste er nicht einmal selbst. Seine Eltern hatten es für ihn eröffnet, als er noch ein Kind war, und zwar wegen seiner Dividenden auf einen Genossenschaftsanteil der Volksbank.

Das Jobcenter verlangte 2016 von K. Aufklärung über die Sache mit den Konten, doch die Unterlagen, die K. einreichte, stellten die Behörde nicht zufrieden - sie erstattete Strafanzeige. Nebenbei bemerkt: In Sachen Vermögen gaben die Konten kaum was her. Eher Kleckerbeträge - nichts, was K.s Anspruch auf Arbeitslosengeld II geschmälert hätte. Die 5400 Euro bekam er also seinerzeit völlig zu Recht. Eine Rückzahlungsaufforderung hat das Jobcenter denn auch längst wieder zurückgenommen.

Richter Klopsch wollte heute eigentlich eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld - die Staatsanwaltschaft, die dem hätte zustimmen müssen, forderte dagegen sogar einen Freispruch mangels Betrugsabsicht. Das Urteil schließlich: 300 Euro Buße wegen fahrlässig falscher Angaben im Jobcenter-Fragebogen. Das ist recht mild - das Sozialgesetzbuch erlaubt bis zu 5000 Euro Buße für solch eine Ordnungswidrigkeit.

"Stück Scheiße": Nachbarliches vor Gericht

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Kamen. In nüchternem Bürokratendeutsch ist die Anklage - wie üblich - abgefasst. Sie richtet sich gegen die 26-jährige Bergkamenerin Ivona K. (Name geändert). Die habe eine Nachbarin als - Zitat - "Stück Scheiße" bezeichnet. Heute hätten sich die beiden Frauen vor dem Kamener Amtsgericht sehen sollen.
Die mutmaßliche Beleidigerin Ivona K. war zum Termin gekommen. Die mutmaßlich Beleidigte allerdings nicht. K. bestritt, die üblen Worte benutzt zu haben. Aber sie erzählte auch freimütig, dass es um die Nachbarschaft im Bergkamener Mietshaus nicht zum besten steht. Und das ist sehr, sehr zurückhaltend formuliert. Auch die Kinder werden wohl in den Streit der Großen mit hinein gezogen. K. jedenfalls schilderte, wie ihre Tochter vom Sohn der Nachbarin geschubst worden sei - woraufhin die Nachbarin das Mädchen der Lüge bezichtigt habe. Zoff gab es außerdem um Wasser, das Ivona K. von ihrem Balkon im sechsten Stock kippte. Ein paar Tropfen seien wohl unten bei der Nachbarin gelandet. Die habe daraus ein Riesentheater gemacht - obwohl nichts Schlimmes passiert sei und das Wasser bei sommerlicher Hitze im August 2016 doch niemanden hätte stören dürfen.
Sonst noch was? Nur, dass die Nachbarin ihrer Ladung als Zeugin vor Gericht womöglich deshalb nicht gefolgt sei, weil sie in Hamburg als Domina arbeite - was sie übrigens selbst jedem erzähle. Die Frau - ob dominant oder nicht - muss nun 100 Euro Ordnungsgeld zahlen. Obendrein wird es einen neuen Termin geben, um zu klären, was dran ist an der Sache mit dem "Stück Scheiße".
Weit einfacher hatte es die Justiz übrigens in einer anderen Strafsache gegen Ivona K.: ebenfalls eine Beleidigung, nur hatte K. sie praktischerweise für jedermann nachlesbar auf Facebook gepostet. Konsequenz war ein Strafbefehl nach Aktenlage - ohne aufwändigen Gerichtsprozess.

Nach der Abifeier ein Nasenbeinbruch

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Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk

Kamen. 2. Juli 2016, gegen halb sechs in der Frühe. Die Abiturfeier in der Kamener Stadthalle war so ziemlich gelaufen. Draußen vor der Tür gab es allerdings noch Streit. Und der löste ein Gerichtsverfahren aus: Vor dem Amtsgericht wurde der 24-jährige Marcel P. (Name geändert) heute wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Seinem Widersacher hatte er an jenem sehr frühen Sommermorgen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Folge war ein Nasenbeinbruch, zum Glück ohne Langzeitwirkung. Bloß eine kleine Narbe blieb. Im Gerichtssaal nahm das Opfer die Entschuldigung des Täters an. Beide waren seinerzeit nicht mehr nüchtern, beide wissen heute nicht mehr genau, worum es bei dem Streit eigentlich ging. Also: blöd gelaufen, aber Schwamm drüber.
Allerdings hat Marcel P. eine heikle Vorgeschichte: Probleme mit kaputter Familie und kaputter Beziehung, Alkoholsucht, Vorstrafen wegen Körperverletzung und anderer Delikte. Als die Sache vor der Stadthalle passierte, stand er unter Bewährung wegen einer Tat im Frühjahr 2013. Fünf Wochen saß er zuletzt in Untersuchungshaft, weil er einen ersten Verhandlungstermin nicht wahrgenommen hatte.
Immerhin: Den neuen Termin heute verließ er als - zumindest vorübergehend - freier Mann. Denn die sechs Monate Haft sind noch nicht rechtskräftig. P. kann in Berufung gehen. Darüber würde das Landgericht Dortmund entscheiden. P. hat erklärt, er sei bereit zu einem Alkoholentzug. Und sein Ex-Arbeitgeber habe angeboten, ihn wieder einzustellen.