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Lockdown verschärft: Homeoffice wird zur Pflicht - Schulen bleiben geschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

masken0121KWFoto: Archiv KamenWeb.devon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Arbeiten im Homeoffice - das müssen Arbeitgeber ab kommender Woche überall dort ermöglichen, wo es prinzipiell möglich ist. Darauf einigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute mit den Ministerpräsident*innen. Mit dieser und weiteren beschlossenen Maßnahmen sollen die Corona-Inzidenzwerte deutlich gesenkt werden. Derweil wurde in Deutschland eine dritte Virus-Mutation nachgewiesen.

Leicht sinkende Neuinfektionen - Mutationen bereiten Sorgen

In den letzten Tagen war die Zahl der Corona-Neuinfektionen deutschlandweit leicht rückläufig. Das Ziel einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen bleibt allerdings noch weit entfernt. Erst ab diesem Wert sei die Nachverfolgbarkeit durch die Gesundheitsämter wieder überall sichergestellt. Der aktuelle Inzidenzwert im Deutschlandschnitt liegt bei 132. NRW liegt mit 118 leicht unterhalb des Bundesschnitts. Kreisweit liegt der Inzidenzwert aktuell bei 121 und damit genau so hoch wie vor 14 Tagen.

Große Sorgen bereiten Virologen und Politikern indes die in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virus-Mutationen. Gestern war in Garmisch-Partenkirchen zudem eine dritte „deutsche“ Mutation nachgewiesen worden. Insbesondere die britische Mutation mit dem Namen B.1.1.7 ist wohl deutlich ansteckender als das herkömmliche Virus. Trotz des britischen Lockdowns vervielfältigte sich die Zahl der Neuinfektionen dort rasant. Während sich am 1. Dezember 2020 etwa 12.000 Briten neu infiziert hatten, waren es ab 1. Januar 2021 knapp 56.000. Inzwischen ist jeder 30. Londoner mit Corona infiziert.

Bei einem Vorgespräch am gestrigen Montag warnten wissenschaftliche Berater Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen: Die Mutationen könnten sich auch in Deutschland rasant ausbreiten. In Großbritannien führe sie aktuell zu sechs- bis achtmal mehr Corona-Fällen als bisher. Bundeskanzlerin Merkel soll Medienberichten zufolge gesagt haben, dass in Deutschland bis Ostern eine zehnfache Inzidenz zu erwarten sei, wenn man die britische Mutation nicht abhalten könne. „Wenn die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau sind, hat es auch die Mutation schwerer, sich auszubreiten“, so Merkel. Laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht es darum, Maßnahmen zu ergreifen, „bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

Bisherige Maßnahmen verschärft und verlängert

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage fand heute erneut eine digitale Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin statt. Das knapp achtstündige Treffen hatte eine Rekordlänge. Lange umstritten war insbesondere das Thema Schule und Kita. Bei der Konferenz verständigte man sich darauf, alle aktuell geltenden Maßnahmen bis zunächst zum 14. Februar zu verlängern. Außerdem werden die Regeln an einigen Stellen noch einmal verschärft:

Arbeit im Homeoffice wird zur Pflicht

Es war einer der wenigen Bereich, die bisher von den strengen Anti-Corona-Maßnahmen verschont blieben: Der Arbeitsplatz. Nun haben sich die Ministerpräsident*innen und die Bundeskanzlerin darauf verständigt, dass die Arbeit im Homeoffice an vielen Stellen zur Pflicht werden soll. Überall dort, wo Arbeiten im Homeoffice nach einer eingehenden Prüfung prinzipiell möglich ist, müssen Arbeitgeber diese auch ermöglichen. Dies wird durch eine neue Verordnung des Bundesarbeitsministeriums angeordnet werden. Nicht zuletzt soll durch diese Maßnahme auch das Fahrgastaufkommen im ÖPNV deutlich reduziert werden. Arbeitgeber werden zudem aufgefordert, zur Entzerrung des ÖPNV die Beginn- und Endzeiten zu flexibilisieren. Wo Homeoffice nach der eingehenden Prüfung nicht möglich ist, müssen medizinische Masken getragen werden. Diese soll der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. „Wo immer Homeoffice möglich ist, muss Homeoffice her“, so Söder.

Maskenpflicht verschärft: Alltagsmaske reicht nicht mehr aus

In Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln des ÖPNV gilt eine verschärfte Maskenpflicht. Dann genügen die sogenannten textilen Alltagsmasken, Tücher oder Schals nicht mehr. Vielmehr muss eine medizinische Maske getragen werden. Diese schützt andere und je nach Typ auch den Träger selbst besser vor einer Infektion. Unter medizinische Masken fallen FFP2-Masken, KN95-Masken sowie OP-Masken. Letztere sind die meist blauen und häufig von Ärzten getragenen Einwegmasken, die nach der DIN EN 14683 zugelassen sind.

Private Treffen

Erneut appellieren die Regierenden an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte bleibt zuhause! Private Treffen sollen auf das „absolute Minimum“ beschränkt werden. Es bleibt dabei, dass Treffen im öffentlichen Raum nur mit maximal einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt sind. Merkel appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, Personen jeweils nur innerhalb einer festen Gruppe zu wechseln, also nicht ständig wechselnde Personen zu treffen.

Kitas und Schulen bleiben geschlossen

Es bleibt dabei: Kitas und Schulen sollen bis zum 15. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben. Dies gilt auch für Grundschulen. Über diesen Punkt hatten die Teilnehmenden der Ministerpräsidentenkonferenz lange und intensiv gestritten. Da die britische Virusmutation unter Kindern und Jugendlichen nach ersten Erkenntnissen auch deutlich ansteckender ist, habe man sich aber letztlich auf die Verlängerung der bisherigen Maßnahmen geeinigt. Eine Notfallbetreuung wird jeweils angeboten. Für Abschlussklassen kann an Schulen eine gesonderte Regelung getroffen werden.

Am Donnerstag (21.01.) wird eine europäische Abstimmung zwischen den Staats- und Regierungschefs zum weiteren, gemeinsamen Vorgehen gegen Corona stattfinden. Sollte eine solche gemeinsame Abstimmung nicht möglich sein, stellte Merkel Grenzschließungen in den Raum.

Bewegungseinschränkungen & strenge Kontaktbeschränkungen | Neue Corona-Maßnahmen im Überblick

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von Julian Eckert

Kamen/Berlin. In Corona-Hotspots mit Inzidenz über 200 gelten ab dem 11. Januar Bewegungseinschränkungen. Dies ist das Ergebnis der heutigen Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten. Außerdem werden die bereits geltenden Maßnahmen bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft.

Unklare Datenlage - zumindest aber keine Trendwende

Wegen der Feiertage und des Jahreswechsels meldeten viele Gesundheitsämter neue Daten nur verzögert an das Robert-Koch-Institut (RKI). Daher sind die aktuellen Zahlen zum Infektionsgeschehen nur begrenzt aussagekräftig. Es ist zu erwarten, dass vergleichbare und vollständige Daten erst wieder ab dem 17. Januar vorliegen werden. Eines zeigen aber bereits die vorliegenden Daten: Die erhoffte Trendwende bei Neuinfektionen und Todesraten blieb trotz des verschärften Lockdowns aus. Sorge bereitet zudem eine sich schneller verbreitende Mutationen des Coronavirus, die in Großbritannien entdeckt wurde und seit dem 29. Dezember auch in Nordrhein-Westfalen nachweislich vorhanden ist.

Kreis Unna von Zielmarke nach wie vor entfernt

Im Kreis Unna liegt der aktuelle Inzidenzwert bei 121 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen. Anfang Dezember hatte er zwar noch bei 162 gelegen, die Zielmarke von unter 50 Neuinfektionen bleibt allerdings nach wie vor in weiter Ferne. Was abnimmt, ist die Zahl der freien Intensivbetten: kreisweit sind aktuell nur noch 13 Betten frei. Frei ist außerdem noch das Kreis-Impfzentrum in Unna. Dieses soll Ende Januar seinen Betrieb aufnehmen und mit der Impfung von über 80-jährigen Personen starten. Ab dem 18. Januar sollen Betroffene einen Brief erhalten und danach über die Hotline 116117 einen Impftermin ausmachen können.

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Der aktuell geltende Shutdown wird gemäß der heutigen Beschlüsse bis Ende Januar verlängert sowie in Teilen verschärft. Eine neue Maßnahme ist die Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Landkreisen mit besonders hohem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in 7 Tagen. Einwohner betreffender Landkreise dürfen ihre eigene Wohnung dann nur noch innerhalb von 15 Kilometern rund um den eigenen Wohnort verlassen. Weiter entfernen von der eigenen Wohnung darf sich nur, wer dafür einen triftigen Grund hat. Dies kann zum Beispiel die Arbeit sein. Einkaufen, Reisen und Tagesausflüge sind jedoch explizit kein triftiger Grund hierfür.

Kitas und Schulen bleiben geschlossen

Schulen und Kitas bleiben bis Ende Januar weitestgehend geschlossen. Pro Elternteil werden 10 Tage zur Betreuung zusätzlich zu den Tagen, an denen Eltern wegen Erkrankung der Kinder zuhause bleiben müssen, zur Verfügung gestellt. An diesen 10 Tagen des zusätzlichen „Betreuungsurlaubs“ soll das zuhause bleibende Elternteil eine Entgeltfortzahlung erhalten. NRWs Familienminister Stamp und Bildungsministerin Gebauer (beide FDP) beraten aktuell gemeinsam über die exakte Umsetzung dieser Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen.

Private Treffen streng beschränkt

Merkel appellierte erneut an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte auf das absolute Minimum zu beschränken. Verbindlich gilt ab Montag (11.01.), dass private Treffen im öffentlichen Raum nur noch mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sind. Bisher galt eine deutlich höhere Personengrenze. Angesichts der sich zuspitzenden Situation in deutschen Intensivstationen sähe man sich zur Wiedereinführung dieser März-Maßnahme genötigt.

Reiserückkehrer

Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland kommt, muss künftig bereits bei der Einreise einen frischen negativen Coronatest vorweisen. Trotzdem muss sich der Reisende danach für mindestens 5 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Erst danach kann ein weiterer Coronatest gemacht werden und - bei negativem Ausgang - die Quarantäne dadurch beendet werden.

Arbeitsplatz

Die Bundeskanzlerin appellierte erneut an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Homeoffice weiterhin aufrechtzuerhalten oder jetzt großzügig zu ermöglichen. Es gelte, jeden möglichen Kontakt so gut es geht zu reduzieren. Neu ist, dass Betriebskantinen - soweit noch offen - schließen müssen. Parallel zu den weiter in der Gastronomie geltenden Regeln darf Essen dort nur ausgeliefert oder abgeholt werden.

Impfungen

Merkel nannte die Impfungen eine „Perspektive für die Normalisierung des Alltags.“ Bund und Länder begrüßten ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung durch die EU. Dies sei ein richtiges und wichtiges Ziel und im deutschen Interesse. Laut Merkel werden im ersten Quartal des Jahres 2021 ausschließlich priorisierte Gruppen geimpft werden können. Ab dem 2. Quartal seien deutlich mehr Impfdosen verfügbar - dann können auch größere Gruppen geimpft werden.

„Corona kommt immer wieder zurück“

Die bisher geltenden Maßnahmen in Einzelhandel und Gastronomie werden bis zum 31. Januar verlängert. „Corona kommt immer wieder zurück, wenn man zu schnell lockert“, stellte  Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fest. Man habe leider keine Möglichkeit zur Entwarnung. Söder mache sich „wirklich große Sorge um ein mutiertes Virus.“ Er bat um Verständnis für die Maßnahmen und stellte fest: „Je weniger intensiv wir einen Lockdown machen, desto länger wird er dauern.“

Viele Neuerungen zum Januar: Kindergeld, Grundrente, Steuern & mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen. Traditionell kommt es zum 1. Januar eines neuen Jahres zu zahlreichen gesetzlichen Neuerungen und Änderungen. So wird es auch 2021 sein. Es steigen zum Beispiel das Kindergeld, der Mindestlohn und die Kosten für einen neuen Personalausweis. Außerdem fällt der Soli für fast alle Steuerzahler weg. Wir haben die Änderungen im Überblick.

Kindergeld wird erhöht, mehr Geld für Alleinerziehende

Freuen dürfen sich Eltern von kindergeldberechtigten Kindern: Ab Januar steigen die Sätze um 15 Euro pro Kind. Damit gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für nachfolgende Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit geringem Einkommen erhalten können, steigt an. Er beträgt nun maximal 205 Euro pro Monat und Kind. Parallel wird der Kinderfreibetrag auf nun 8.388 Euro pro Jahr und Kind erhöht. Der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende steigt um circa 2.000 Euro auf nun 4.008 Euro pro Jahr an.

„Soli“ fällt für fast alle weg

Der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführte Solidaritätszuschlag wird ab 2021 für fast alle Bürgerinnen und Bürger wegfallen. Nur, wer als Single mehr als 109.000 € brutto pro Jahr oder als Paar mehr als 221.000 € verdient, muss nach wie vor den vollen „Soli“ bezahlen. Dies sind etwa die obersten 3 Prozent der Steuerpflichtigen. Die FDP hat Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Sie will erreichen, dass der „Soli“ für jeden Steuerzahler abgeschafft wird.

Weitere steuerliche Änderungen

Die Mehrwertsteuer, die wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet gesenkt wurde, hat ab Januar wieder ihre reguläre Höhe. Der Mehrwertsteuersatz liegt nun wieder bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz wieder bei 7 Prozent. Neu ist ab 2021, dass Altersvorsorgebeiträge in höherem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Auch Unterhaltszahlungen können in höherem Umfang als bisher Berücksichtigung finden. Die Pendlerpauschale wird zudem ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht. Erhöht wurde auch die Pauschale für pflegende Angehörige, die nun 1.800 Euro beträgt. Ebenfalls steigt der Behinderten-Pauschbetrag auf nun maximal 2.840 Euro pro Jahr.

Kfz-Steuer und CO2-Steuer

Während die Kfz-Steuer für neu zugelassene klimaschädliche Autos mit mind. 96 g/km CO2-Ausstoß ansteigt, gilt für Elektroautos weiterhin eine Steuerbefreiung. Für emissionsarme PKW mit CO2-Ausstoß von 95 g/km oder weniger gibt es einen Steuerrabatt.

Neu besteuert wird ab 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Pro Tonne CO2 beträgt die Steuer 25 Euro. Bis 2025 steigt die Besteuerung schrittweise auf 55 Euro an. Es wird erwartet, dass die neue Steuer zu steigenden Kosten unter anderem für Heizen und Autofahren führen wird. Der Liter Sprit wird wohl um 7-8 Cent teurer werden. Heizen mit 10.000 kWh/Jahr wird bei einer Gasheizung um etwa 55 Euro teurer, bei einer Ölheizung um 70 Euro. Um das globale Ziel, die Erderwärmung auf max. 1,5 Grad zu begrenzen zu erreichen, hat die EU jüngst beschlossen, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase zu emittieren.

Die Grundrente kommt

Ab 2021 kommt die lange umstrittene Grundrente. Langjährig versicherte mit durchschnittlichen Einkommen unter 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhalten somit einen Zuschlag zu ihrer gesetzlichen Rente. Das sind rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Eine Antragstellung für die Grundrechte ist nicht erforderlich. Die Bescheide werden von Amts wegen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt und versendet. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet und hängt von dem persönlichen Einkommen ab. Ein Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro erhält nach 40-jähriger Tätigkeit rund 50 Euro monatlich als Grundrenten-Zuschuss. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung gibt es eine Zuschusstabelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundrente/grundrente_tabelle.html

Mindestlohn steigt

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 9,50 € brutto pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird der Mindestlohn nochmals auf dann 9,60 € erhöht.

Personalausweis wird teurer

Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss ab 2021 37 Euro anstelle von bisher 28,80 Euro dafür zahlen. Personen unter 24 Jahren zahlen weiterhin nur 22,80 Euro.

Elektronische AU-Bescheinigung möglich

Ab 2021 soll der „gelbe Schein“ des Arztes nach und nach durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst werden. Ab Januar kann der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermitteln. Nicht alle Ärzte bieten diesen Service bereits von Beginn an. Ab 2022 soll die elektronische Übermittlung auch an den Arbeitgeber eingeführt werden.

Krankenkasse wechseln wird leichter

Zum 1. Januar erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. In diesem Fall gilt für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Parallel dazu wird die reguläre Bindungsfrist von bisher 18 auf nun nur noch 12 Monate gesenkt. Dadurch können Versicherte auch ohne Beitragserhöhung ihre Krankenkasse bereits nach 12 Monaten wechseln.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Januar 2021 wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Ab Mittwoch: Einzelhandel weitgehend zu - Kitas & Schulen im Notbetrieb - Weihnachten im engsten Kreis

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte es bereits angekündigt: Ab kommender Woche gilt bundesweit ein harter Lockdown. Am heutigen Sonntag (13.12.) stimmten sich die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin über Einzelheiten ab.

„Stillstand“ in der Weihnachtszeit

Um die Corona-Neuinfektionen und täglichen Rekordzahlen bei den Todesfällen zügig deutlich zu senken, bedürfe es an Weihnachten „nicht nur Ruhe, sondern Stillstand“, so Laschet nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz. Aktuell sind NRW-weit nur noch 15 Prozent der Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern frei. „Gestern war die Zahl der COVID-19-Patienten auf Intensivstationen in NRW erstmals vierstellig“, so der Ministerpräsident. „Das heißt: über 1.000 Menschen ringen in diesen Minuten in unseren Krankenhäusern um ihr Leben.“ Der Ernst der deutschlandweiten Corona-Lage war den Ministerpräsident*innen offensichtlich allesamt bewusst: Die heutige Ministerpräsidentenkonferenz dauerte deutlich kürzer, als die vorangegangene. Offenbar konnte man sich in den Kernfragen schnell einigen. Ab kommendem Mittwoch (16.12.) gilt ein deutschlandweiter harter Lockdown. Dadurch soll eine nationale Gesundheitsnotlage vermieden werden.

In NRW gelten ab Mittwoch (16.12.) die folgenden Maßnahmen:

Einzelhandel schließt weitgehend

Weite Teile des Einzelhandels müssen ab Mittwoch schließen. Dies gilt bis vorerst zum 10. Januar 2021. Offen bleiben dürfen nur Geschäfte des täglichen Grundbedarfs. Ausschließlich die folgenden Märkte dürfen geöffnet bleiben: Lebensmittelmärkte, Getränkemärkte, Lieferdienste, Apotheken und Reformhäuser, Drogerien und Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassenfilialen, Zeitungsverkaufsstätten, Postfilialen, Reinigungen, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen. Alle nicht genannten Geschäfte müssen schließen. Insbesondere müssen also schließen: Friseursalons, Baumärkte und Kosmetikstudios. Für Unternehmen, die schließen müssen, wird es eine Überbrückungshilfe des Bundes geben. Diese wird von bisher maximal 200.000 € auf nun 500.000 € erhöht.

Kontaktregeln, Versammlungsverbot, Feuerwerk-Verkaufsverbot

Anders als noch am Freitag von Laschet angekündigt, gelten nun für die Weihnachtsfeiertage 24., 25. und 26. Dezember folgende Kontaktregeln in NRW: Ein Haushalt darf mit maximal vier weiteren, haushaltsfremden Personen zusammenkommen, die aber allesamt aus dem engsten Familienkreis stammen müssen.

An Silvester gelten die herkömmlichen Kontaktregeln: Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich treffen. An Silvester und Neujahr gilt zudem ein bundesweites Versammlungsverbot. Es ist außerdem zu jeder Zeit des Lockdowns verboten, Feuerwerkskörper zu verkaufen. Bereits gekauftes Feuerwerk „sollte nicht gezündet werden“, so Laschet.

Der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit ist während des gesamten Lockdowns landesweit untersagt.

Schulen und Kitas

Wie bereits am Freitag angekündigt, bleiben Schulen und Kitas geöffnet. Die Präsenzpflicht an Schulen ist jedoch ab Montag (14.12.) ausgesetzt. Dies bedeutet, dass für die Jahrgangsstufen 1-7 in der Woche bis zum 18.12. eine Notbetreuung in der Schule bereitstehe. Dieses Angebot solle von Eltern nur genutzt werden, „wenn es absolut notwendig ist“, so Laschet. Ab Jahrgangsstufe 8 findet keine Notbetreuung statt, sondern es gibt generellen Fernunterricht.

Gottesdienste, Heime und Pflegedienste

Gottesdienste bleiben erlaubt. Allerdings muss zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und auch am Platz eine Maske getragen werden. Gemeindegesang ist zudem untersagt. Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen sowie von ambulanten Pflegediensten müssen sich mehrfach in der Woche auf Corona testen lassen. Außerdem sind sie verpflichtet, eine FFP2-Maske während der Arbeitszeit zu tragen. Besucher in Heimen müssen in Regionen mit „erhöhter Inzidenz“ einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

NRW: Keine Lockerungen an Weihnachten | Kein Präsenzunterricht mehr ab Montag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

AdobeStock 318317884 SergeyBitosAdobeStock: 318317884 Sergey Bitosvon Julian Eckert

Kamen. Die täglich immer weiter steigenden Rekordwerte bei den Zahlen der Neuinfektionen und Toten haben Konsequenzen auch in NRW: Auf einer Pressekonferenz kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) Verschärfungen an und forderte „schnellstmöglich“ einen bundesweiten Lockdown. Die Erleichterungen an Weihnachten fallen in NRW weg.

„Lockdown light“ brachte nicht den gewünschten Erfolg

Laschet nannte die Ergebnisse des „Lockdown light“ ernüchternd. Er blicke auf die aktuellen Entwicklungen mit „großer Sorge“. Die mit fast 600 Verstorbenen heute erneut höchsten Todeszahlen seien „doppelt so hoch, als am schlimmsten Tag der ersten Welle“, so der Ministerpräsident. Diese Situation erfordere eine „gesamtdeutsche Antwort“, eine „echte Trendwende“ sei erforderlich. „Wenn sich an Weihnachten Millionen Menschen treffen“, so Laschet, sei es „zu erwarten, dass die Infektionszahlen weiter steigen.“ Dies gebe Anlass zu Sorge. Ziel sei es, die Infektionszahlen jetzt sehr schnell zu senken, was nur durch eine drastische Reduktion der Kontakte gelingen könne. Laschet habe sich mit mehreren Wissenschaftlern beraten, unter anderem mit Uwe Janssen, dem Präsidenten der Intensivmediziner. Dieser hatte gestern gegenüber RTL davor gewarnt, dass die deutschen Krankenhäuser in „drei, vier Wochen an die Kapazitätsgrenzen stoßen“ würden.

NRW zieht Maßnahmen an

„Der Lockdown muss schnellstmöglich kommen“, stellte Laschet klar. Er hoffe daher auf eine schnelle Abstimmung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Laschet will, dass die nächste Ministerpräsidentenkonferenz zur Abstimmung der weiteren Maßnahmen an diesem Wochenende stattfindet, „besser noch am Samstag (12.12.), als am Sonntag.“ Dann wolle er bundesweit eine Schließung der Großteil der Geschäfte. Laschets Plan: sämtliche Geschäfte sollen bis zum 10. Januar 2021 geschlossen werden. Ausgenommen sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien. Hamsterkäufe, volle Innenstädte und Läden müssten vermieden werden. Der Bund soll die betroffenen Branchen finanziell unterstützen. Die Schließung der Geschäfte ist aktuell noch nicht beschlossen. Es soll dazu in NRW erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Wochenende kommen.

Kein Präsenzunterricht mehr ab Montag

Die Präsenzpflicht an Schulen in NRW wird ab Montag (14.12.) aufgehoben. Für die Jahrgänge 1-7 bestehe dennoch ein regelhaftes Schulangebot als „Notbetreuung“ fort, wobei die Eltern ihre Kinder davon befreien könnten. „Wir gehen davon aus, dass das sehr viele Eltern machen werden“, so Laschet, „sodass wir dann in den Schulen viel weniger Kinder haben und dann auch die Abstände besser einhalten können.“ Schüler ab Klasse 8 sollen ausnahmslos zuhause bleiben und werden aus der Ferne unterrichtet. Der nächste reguläre Schultag mit Präsenzunterricht ist nach jetzigem Stand der 11. Januar 2021.

Die Kitas bleiben geöffnet.

Nur 5 Personen auch an Weihnachten

Die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen an Weihnachten werden aufgehoben. Damit gelten auch an den Weihnachtstagen die regulären Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich maximal fünf Personen treffen, die aus maximal zwei verschiedenen Hausständen stammen. Eine Regelung zu den Weihnachtsgottesdiensten wird noch getroffen.

Auch an Silvester darf es auf öffentlichen Plätzen keine Versammlungen geben.

Maßnahmen in anderen Bundesländern

Nachdem Bayern bereits eine allgemeine Ausgangssperre verhängt hatte (wir berichteten), folgen nun andere Bundesländer. In Baden-Württemberg gilt ab Samstag (12.12.) ebenfalls eine allgemeine Ausgangssperre.